Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wuppertal hat das zuständige Amtsgericht am gestrigen Montag (13. November) einen Haftbefehl gegen einen polizeilich einschlägig bekannten 36-jährigen Wuppertaler erlassen. Die Polizei hat ihn noch am selben Tag vollstreckt.
Dem Mann werden in der Zeit vom 9. Juni bis 9. Oktober 2023 unter anderem zwei Raubtaten sowie zwei Bedrohungen zur Last gelegt. Dabei soll er in Wuppertal wiederholt versucht haben, mit körperlicher Gewalt fremdes Eigentum in Besitz zu nehmen und seine Opfer teilweise auch körperlich misshandelt und geschädigt haben. Des Weiteren wird ihm vorgeworfen, mehrfach Geschädigte verbal mit Verletzungen bedroht zu haben.
Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass als Haftgrund Wiederholungsgefahr besteht und weitere gleich geartete erhebliche Straftaten zu erwarten seien. Diese Annahme leitet sich nicht zuletzt aus dem wiederholt aggressiven Verhalten des
Beschuldigten und der kurzen zeitlichen Abfolge der Taten ab. Darüber hinaus ist der Beschuldigte in einem anderen Verfahren bereits wegen eines ihm zur Last gelegten sexuellen Übergriffs vom 26. Mai 2023 vor dem Amtsgericht Wuppertal angeklagt.
Dem Beschuldigten droht für den Fall seiner Verurteilung eine erhebliche Freiheitsstrafe. Da er bei einer der Raubtaten einen gefährlichen Gegenstand mitgeführt haben soll liegt die gesetzliche Strafandrohung bei einer Mindeststrafe von drei Jahren. Die umfangreichen Ermittlungen dauern an.