Am Montagabend, dem 5. August 2024, um 19:10 Uhr, versuchte eine Funkstreifenwagenbesatzung in Wuppertal den Fahrer eines Seat Cupra Formentor einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu unterziehen. Der Fahrzeugführer hielt zunächst scheinbar kooperativ an einer Tankstelle an der Carnaper Straße an. Als die Beamten ihr Fahrzeug verließen, setzte der Fahrer jedoch plötzlich seine Fahrt fort und entzog sich so der Kontrolle.
Verfolgungsjagd durch die Stadt
Die Polizeibeamten nahmen umgehend die Verfolgung auf. Der flüchtende Fahrer des Seat raste durch innerstädtische Straßen und kollidierte im Bereich der Kreuzung Carnaper Straße/Bromberger Straße mit einem Verkehrszeichen, setzte seine Flucht jedoch fort. Schließlich prallte er in der Hans-Sachs-Straße gegen eine Straßenlaterne, stieg aus und flüchtete zu Fuß, wobei er versuchte, mitgeführte Gegenstände zu entsorgen.
Festnahme unter Einsatz von Elektroschockgerät
Die Einsatzkräfte verfolgten den Mann zu Fuß und nahmen ihn trotz erheblicher Widerstandshandlungen fest. Zur Überwältigung des Tatverdächtigen kam ein Distanzelektroimpulsgerät (DEIG, auch als „Taser“ bekannt) zum Einsatz. Der Mann wurde anschließend vom Rettungsdienst versorgt.
Drogen- und Bargeldfund
Bei der Absuche des Fluchtwegs, unterstützt von einem Diensthund, fanden die Beamten Betäubungsmittel, die dem Tatverdächtigen zugeordnet werden konnten. Auch im Fahrzeug entdeckte der Diensthund weitere Drogen. Bei der Durchsuchung des Mannes stellten die Polizisten zudem eine fünfstellige Summe an Bargeld sicher. Der Seat wurde abgeschleppt und sichergestellt.
Tatverdächtiger bereits polizeibekannt
Der festgenommene 40-jährige marokkanische Staatsbürger war bereits hinreichend polizeilich bekannt. Er war in der Vergangenheit als der sogenannte „König vom Berliner Platz“ aufgefallen und war mit Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 11. Juni 2022 unter anderem wegen Drogendelikten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Das Gericht hatte zudem seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach einem Vorwegvollzug von 2 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe angeordnet. Aufgrund anrechenbarer Untersuchungshaft befindet sich der Beschuldigte derzeit in der LVR-Klinik Bedburg-Hau, von wo ihm ein Urlaub gewährt worden war.
Vorführung vor den Haftrichter
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wird der Tatverdächtige heute, am 6. August 2024, dem Haftrichter am Amtsgericht Wuppertal mit dem Antrag auf Anordnung der Untersuchungshaft vorgeführt. Ihm droht wegen der neuen Straftat eine empfindliche Freiheitsstrafe. Zudem wird die Strafvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Wuppertal fortgesetzt.