Das NRW-Gesundheitsministerium hat die neue, ab Montag (11. Januar) geltende Corona-Schutzverordnung verabschiedet. Überraschenderweise ist unter anderem die im Gespräch zwischen Bundeskanzleramt und Ländern eigentlich vereinbarte „Hotspot-Regel“ darin nicht enthalten. Damit sollte der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort begrenzt werden, sofern in einem Kreis oder einer Stadt der Inzidenzwert über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tage steigt.
Damit überlässt es das Land NRW den betroffenen Kommunen selbst, zu entscheiden, ob über die Verordnung hinausgehende, zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Eine weitere NRW-Besonderheit ist, dass sich ein Hausstand mit mehr als nur einer Person treffen darf, sofern es sich dabei um Kinder des eigenen Hausstandes handelt. Damit ist beispielsweise ein Besuch der Großeltern durch Vater oder Mutter mit ihren Kindern möglich. Die Kritik von Eltern mit kleinen Kindern hat offenbar bei NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann Gehör gefunden.
- Die komplette ab 11. Januar für NRW gültige Corona-Schutzverordnung findet ihr hier.
Eine neue Allgemeinverfügung der Stadt Wuppertal, die die lokalen Regelungen beinhaltet, liegt noch nicht vor.