Der Krisenstab der Stadt hat am Samstag (21. März) eine Reihe von Verstößen gegen die Auflagen der Stadt registriert. Das berichten verschiedene Medien, unter anderem Radio Wuppertal und die Westdeutsche Zeitung (WZ) unter Bezug auf den Leiter des städtiscdhen Krisenstabes, Stadtdirektor Johannes Slawig.
Allerdings wird Slawig in der WZ auch mit lobenden Worten zitiert: „Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hat sich an die Regelungen gehalten. Aber einige nicht, das ist besorgniserregend.“ Sehr viele Geschäfte hätten trotz Verbots geöffnet gehabt, auf Spielplätzen und am Berliner Platz seien Personengruppen angetroffen worden. Slawig berichtete, dass das Ordnungsamt rigoros gegen diese Verstöße vorgegangen sei und auch zahlreiche Läden geschlossen habe. Seien die Geschäftsbetreiber uneinsichtig gewesen, habe man die Läden auch versiegelt.
„Ausgangssperre“ droht
Wichtig: Verstöße gegen die Allgemeinverfügung der Stadt gelten als Straftat, nicht als Ordnungswidrigkeit. Mit einem Bußgeld ist es daher nicht getan. Nach wie vor gilt eine „Ausgangssperre“ als durchaus möglich. Am Sonntag (23. März) berät Bundeskanzlerin Angela Merkel darüber mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer.