Während die Bergische Industrie- und Handelskammer (IHK) in Wuppertal eher entspannt auf das Diesel-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts reagiert, erhält die Stadt bereits Anfragen nach Ausnahmegenehmigungen von einem möglichen Fahrverbot.
BIHK verweist auf Übergangsfristen
Die IHK geht dagegen nicht von generellen oder gar sofortigen Fahrverboten aus. Wenn diese dann irgendwann unumgänglich seien, könne die Wirtschaft dem Urteil zufolge mit ausreichenden Übergangsfristen und Ausnahmegenehmigungen rechnen. Zwei Drittel aller gewerblich genutzten PKW sind mit einem Dieselantrieb ausgestattet, die Nutzfahrzeuge nahezu ausschließlich. Klar, dass so Firmen von möglichen Fahrverboten besonders stark betroffen würden.
Unsicherheit trotzdem hoch
Trotzdem: Die Unsicherheit bei Autofahrern und Handwerksbetrieben ist wohl hoch. Denn der Stadt Wuppertal liegen bereits Anfragen von Bürgern vor, die nach Ausnahmeregelungen fragen. Und auch die Autohäuser bemerken eine weiter sinkende Nachfrage nach den ohnehin in den letzten Monaten nur noch nur noch wenig beliebten Diesel-Autos.
Alles tun um Fahrverbote zu verhindern
Oberbürgermeister Andreas Mucke bleibt ebenfalls gelassen. „Mit sofortigen Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge in Wuppertal ist nicht zu rechnen. Das Urteil überrascht mich nicht“, sagte der Verwaltungschef und bekräftigt seine frühere Aussage: „Wir werden alles tun, um Fahrverbote zu verhindern, indem wir weitere Maßnahmen ergreifen, die die Luft verbessern.“ Mit den laufenden und geplanten Aktivitäten werde die Stadt Anerkennung bei der Bezirksregierung finden. Wichtig, weil die über den Luftreinhalteplan zu befinden hat.
Eine ganz wichtige Frage, die vor Verhängung eines Fahrverbotes unbedingt geklärt sein muss, ist die nach der Kontrolle der Fahrzeuge durch die Behörden. Ohne die Einführung der schon seit langerem diskutierten, aver vom bund bisher stets abgelehnten „Blauen Plakette“ scheint eine Durchsetzung des Verbots nicht praktikabel.