Kürzlich erst hatte sich Renscheids Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz überzeugt gezeigt, dass mit dem Bau des Designer Outlet Centers (DOC) in Remscheid-Lennep bald begonnen werde. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht in Münster den Bebauungsplan für unwirksam erklärt. Allerdings hat das Gericht eine Revision zugelassen.
Mast-Weizs hat bereits erklärt, das Urteil gemeinsam mit dem DOC-Investor zu prüfen. Verhandelt wurde in Münster die letzte einer Reihe von Klagen. Die übrigen, darunter auch die der Stadt Wuppertal, waren zwischenzeitlich zurückgezogen worden.
Der jetzt obsiegende Kläger hatte unter anderem geltend gemacht, dass er als Eigentümer eines angrenzenden Grundstücks durch den zusätzlichen Kraftfahrzeugverkehr durch das DOC und die dadurch entstehende Lärm- und Schadstoffimmissionen beeinträchtigt werde. Doch über diese Frage ging das OVG nicht ein, weil es den Bebauungsplan als solchen ohnehin als ungültig bewertete, weil er nicht der aktuellen Rechtsprechung entspreche.