Der Bundesgerichtshof hat das Landgericht Wuppertal angewiesen, eine Neuverhandlung im Fall der Wuppertaler „Scharia-Polizei“ anzusetzen. Die Freisprüche sind damit aufgehoben. Im September 2014 hatten Männer Rundgänge mit orange-farbigen Warnwesten getragen. Die sogenannten „Sittenwächter“ wollten Muslime ansprechen, um sie von Besuchen in Bordellen, Gaststätte und Spielhallen abzuhalten. Diese Aktionen hatten für bundesweite Empörung gesorgt.
Die damals beteiligten sieben Akteure waren 2016 vom Wuppertaler Landgericht freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision beantragt. Sie war der Meinung, die Angeklagten hätten eindeutig gegen das Uniformverbot verstoßen. Die Staatsanwaltschaft hat somit die Neuverhandlung erreicht.
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