FW warnen vor Buga-Vertrag ohne kostenfreien Ausstieg

Strahlende Gesichter gab es schon bei der Übergabe der Wuppertaler Buga-Bewerbung im August 2022. Zweiter von links: Jochen Sandner (GF der DBG), daneben OB Uwe Schneidewind (Foto: St. v. Stein)

Harsche Worte haben die Freien Wähler (FW) zum Jubel der CDU über die unterschriftsreifen Buga-Verträge (wuppertal-total.de berichtete). „Das Statement der CDU zu den Verträgen können wir absolut nicht nachvollziehen. Die CDU leidet anscheinend wie schon öfters in der Vergangenheit unter komplettem Realitätsverlust“, stellen die FW fest.

Sie weisen darauf hin, dass In der letzten Ratssitzung zwar mit breiter Mehrheit beschlossen worden ist, die Buga 2031 in Wuppertal auf den Weg zu bringen und die Verträge mit der Buga-Gesellschaft zu unterzeichnen. Allerdings sei dies mit dem Zusatz geschehen, vorher den in einen Prüfauftrag umgewandelten Änderungsantrag der FW umzusetzen, der eine kritische Überprüfung des Vertragswerkes für den Fall vorsieht, dass Wuppertal auf eine Durchführung der Buga verzichten muss. Die Freien Wähler berichten: „Die vorgelegten Verträge beinhalten, dass die Stadt ab 2027 der Buga Gesellschaft die komplette Summe von vier Millionen Euro zahlen muss, wenn die Buga nicht durchgeführt werden kann.“

Rostock war vorsichtig genug

Im Juni 2022 hatte sich Rostock von der an die Hansestadt vergebenen Buga 2025 verabschiedet. Dort war man allerdings vorsichtig genug, für eben jenen Fall vertraglich vorzusorgen. Der Vertrag zwischen Rostock und der Buga-Gesellschaft befreite die Stadt ab dem Zeitpunkt des Beschlusses über den Verzicht von der Entrichtung von Entschädigungszahlungen.

„Der Änderungsantrag der Freien Wähler sah vor, dies in Wuppertal genauso in die Verträge aufzunehmen. Deshalb trifft die in der Presse verkündete Nachricht der Stadt Wuppertal, dass nur noch die Unterschriften unter den Verträgen fehlen und Wuppertal die Buga ausrichtet, auf Verwunderung“, verlautbaren die FW. Und weiter: „Bisher liegt uns kein Ergebnis des vom Rat beschlossenen und vom Oberbürgermeister zugesagten Prüfauftrages vor. Man kann sich des Verdachts kaum erwehren, dass dieser überhaupt nicht umgesetzt wurde, da man einseitig auf Sicherheitsvorkehrungen in der Vertragsgestaltung verzichten möchte. Sollte es zu einer Absage der Wuppertaler Buga kommen, kommen Entschädigungszahlungen auf die Stadt zu, die die Rostocker Regelung vermeiden würde.“

Rahmenbedingungen für Wuppertaler Buga deutlich verschlechtert

Außerdem weist Henrik Dahlmann, Geschäftsführer der FW-Fraktion im Rat der Stadt Wuppertal, darauf hin, dass sich die Rahmenbedingungen einer Buga in Wuppertal seit dem Bürgerbegehren deutlich verschlechtert hätten. Der Wuppertaler Haushalt werde durch Energiepreissteigerungen, die Kosten für die Unterbringung der Ukraineflüchtlinge, durch deutliche Zinssteigerungen, Inflation und eine drohende Rezession belastet. Eine realistische Steuerschätzung sei aktuell kaum möglich. Bisherige Planungen gingen sogar davon aus, dass Wuppertal bis 2024/25 sein Eigenkapital erneut aufgebraucht und wieder in die Haushaltssicherung gerate.

„Gerade unter diesen Voraussetzungen muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag die Wuppertaler Interessen wahrt. Dass die Buga-Gesellschaft auf den Passus verzichten möchte, ist nachvollziehbar. Beim jetzigen Vertrag liegt das komplette Risiko einseitig auf Seiten der Stadt Wuppertal. Wer das als gutes Verhandlungsergebnis betrachtet, dem sollte man nicht einmal die Verantwortung über den Kaufladen im Kindergarten übertragen“, so die Pressemitteilung der FW, die sich ausdrücklich vorbehalten, den gesamten Vorgang rechtlich von der Bezirksregierung prüfen zu lassen, da es ihrer Meinung nach unverantwortlich sei, den Vertrag ohne einen diesbezüglichen Passus zu unterschreiben.

Henrik Dahlmann: „Die Freien Wähler respektieren den Wunsch, eine Buga in Wuppertal auszurichten. Aber dieser Wunsch darf nicht dazu führen, alles andere hintanzustellen. Wenn die Buga-Gesellschaft es anders nicht akzeptiert, dann sollte man auf eine Unterschrift des Vertrages verzichten.“

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