Die Entscheidung ist gefallen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat den geplanten verkaufsoffenen Sonntag in Elberfeld untersagt. Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen die Genehmigung der Stadt für den 3. Dezember Klage eingereicht.
Wie schon in früheren Begründungen haben die Richter auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der Sonntagsruhe verwiesen und ausgeführt, dass ein Weihnachtsmarkt in der Adventszeit zwar grundsätzlich ein besonderer Anlass für eine Sonntagsöffnung sein könne, aber der müsse dann auch der Hauptgrund für die Besucher sein, die Innenstadt zu besuchen. Und nicht etwa die Öffnung der Geschäfte am Sonntag. Das Verwaltungsgericht vermisste eine verlässliche Prognose der Stadt Wuppertal, wie viele Besucher wegen des Elberfelder Lichtermarktes zusätzlich in die City kämen. Und auch die genannten 20.000 zusätzlichen Besucher, die wegen der geplanten Wuppertaler Winter-Weihnachtswelt mit 20 Tonnen Kunstschnee auf dem Kirchplatz, seien nicht hinreichend belegt.
- Der verkaufsoffene Sonntag in Barmen am 10. Dezember ist von der Entscheidung nicht betroffen. Hiergegen hatte Verdi nicht geklagt.