Gleich nach BuGa-Beschluss Bürgerbegehren angekündigt

Foto: M. Achteburg

Kaum war der Ratsbeschluss zur Bewerbung für die Bundesgartenschau 20341 am Dienstag (16. November) gefasst, da war auch ein überparteiliches Bürgerbegehren dagegen angekündigt. Eine Gruppe Wuppertaler Bürger hatte dies in einem Schreiben an Oberbürgermeister Schneidewind mitgeteilt.

Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren der NRW-Gemeindeordnung (§ 26 Abs. 3) werden innerhalb von drei Monaten 10.620 Unterschriften benötigt, um den Rat mit der Durchführung eines Bürgerentscheides zu beauftragen. Den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wuppertal soll dabei folgende Fragestellung zum Bürgerentscheid gestellt werden: „Soll die Stadt Wuppertal die Bundesgartenschau 2031 durchführen?“ Als Antwort sind nur Ja oder Nein zulässig.

„Es sind wichtigere Aufgaben zu leisten.“

Manfred Alberti und Frank Khan, Initiatoren des Bprgerbegehrens

Die Begründung der Initiatoren, unter ihnen Manfred Alberti, Pfarrer i.R., und Stadtführer Frank Khan: „Wuppertal hat wichtigere kommunale Aufgaben im sozialen, kulturellen, bildungspolitischen und infrastrukturellen Bereich zu leisten, als 70,9 Mio. Euro Eigenbeitrag für eine Bundesgartenschau aufzubringen. Dem hohen Finanzaufwand stünden nur minimale Verbesserungen der städtischen Infrastruktur gegenüber. Die permanent angespannte Verkehrssituation in Vohwinkel und im Zooviertel ist ungeeignet für eine solche Großveranstaltung mit bis zu 40.000 Besuchern am Tage: verärgernd für die Besucher und ärgerlich für die Bewohner. Die Hängeseilbrücke wäre durch herabgeworfene Gegenstände, durch Suizidwillige und durch Vandalismus eine Gefährdung für die Verkehrsströme im Tal. Sie stünde als Bau mit ökologisch bedenklichem CO2-Fußabdruck und wegen der Auswirkungen auf die beiden Waldparks in starkem Widerspruch zu einer ökologisch orientierten Gartenschau.“

Abstimmungsberechtigung ab 16 Jahre

Die Unterschriftenlisten sollen nach den Genehmigungen der Stadt Wuppertal im Internet abrufbar und ausdruckbar sein und können dann bis etwa Mitte Februar 2022 an verschiedenen Annahmestellen in Wuppertal abgegeben werden.

Unterschreiben dürfen alle mindestens 16 Jahre alten Wuppertaler Bürgerinnen und Bürger, die die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit besitzen und ihren Erstwohnsitz in Wuppertal haben. Die Initiatoren versichern, dass das Bürgerbegehren unabhängig von regionalen Spezialinteressen sei.

  • Weitere Informationen findet ihr hier.

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