In Wuppertal leben rund 15.000 pflegebedürftige Menschen, rund drei Viertel von ihnen werden in ihrem Zuhause gepflegt. Die übrigen leben in stationären Einrichtungen. Caritasverband Wuppertal/Solingen und die Diakonie Wuppertal begrüßen in einer gemeinsamen Stellungnahme das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem ausländischen Pflegekräften der Mindestlohn nach deutschem Recht zusteht. Das betrifft auch die sogenannten Live-in-Kräfte (meist aus Osteuropa), die in den Haushalten Pflegebedürftiger untergebracht sind.
Die Caritasvorstände Christoph Humburg und Wolfgang Kues sowie Diakoniedirektor Martin Hamburger erklären: „Bis dato hat Deutschland quasi billigend in Kauf genommen, dass viele ausländische Pflegekräfte ausgebeutet werden.“ Häufig würden die Pflegekräfte, die über profitable Agenturen an deutsche Familien vermittelt werden, für acht Stunden bezahlt, müssten aber de facto rund um die Uhr zur Verfügung stehen.
„Es wird höchste Zeit, dass die Politik klare und verlässliche Regeln und Rahmenbedingungen schafft.“
Caritas und Diakonie
Humburg, Kues und Hamburger betonen zugleich: „Der Bedarf an häuslicher Pflege ist groß. Es wird höchste Zeit, dass die Politik klare und verlässliche Regeln und Rahmenbedingungen für alle Pflegerinnen und Pfleger, für die Pflegebedürftigen, deren Familien und für die Anbieter schafft.“
Die Folgen aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts dürften jedoch nicht dazu führen, dass häusliche Pflege für die Betroffenen unbezahlbar werde. Die Vertreter der beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände fordern deshalb: „Es ist dringend notwendig, dass die ambulante Pflege besser finanziert wird. Die Förderung legaler Beschäftigungsverhältnisse in der Pflege muss es den betroffenen Familien möglich machen, gute Pflege für ihre Angehörigen zu bezahlbaren und zugleich fairen Bedingungen zu organisieren.“
Forderung: Auch „offene Baustelle“ der häuslichen Pflege schließen
Caritas und Diakonie begrüßen, dass auf den letzten Metern der Legislaturperiode doch noch eine Pflegereform auf den Weg gebracht werden soll. Beabsichtigt ist dabei auch, dass nur noch Pflegeanbieter zugelassen werden, die einen eigenen Tarifvertrag vorweisen können oder sich mit ihrer Entlohnung unmittelbar an einem Tarifvertrag oder am Arbeitsvertragswerk der Kirchen orientieren. Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsvorsorge (GVWG) sei nun aber auch noch die „offene Baustelle“ der häuslichen Pflege zu schließen.
Symbolfoto: Andreas Bohnenstengel – CC BY-SA 3.0