Im Herbst 2020 wählen die Wuppertalerinnen und Wuppertaler den nächsten Oberbürgermeister. Dann wird der Kandidat den Posten bekommen, der die meisten Stimmen erhält. Eine Stichwahl für den Fall, dass keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit bekommt, wird es dann nicht mehr geben. Gegen die Stimmen von SPD, Grünen und AfD hat die schwarz-gelbe NRW-Landtagsmehrheit das Wahlrecht geändert. Damit wird es in ganz NRW nur noch einen Wahlgang geben – übrigens als einzigen deutschen Bundesland.
- Rückblende auf 2015: Ohne die Stichwahl hieße unser OB Peter Jung (CDU) und nicht Andreas Mucke (SPD). Während beide Kandidaten im ersten Wahlgang fast gleichauf gelegen hatten, bekam Mucke in der Stichwahl rund 60 Prozent der Stimmen.
Während die Wuppertaler CDU die Entscheidung begrüßt, wird sie unter anderem von SPD und Grünen abgelehnt. Die Christdemokraten nennen größere Bürgernähe, die höhere Wahlbeteiligung und geringere Kosten durch den Wegfall des zweiten Wahlgangs Wahlgang als positive Momente. Die SPD reklamiert, dass es sich um ein rein machtpolitisches Manöver handele, weil zuletzt bei Stichwahlen viele CDU-Kandidaten unterlegen waren.
„Der Verzicht auf die Stichwahl ist keine Lappalie, sondern eine Einschränkung des Wählerwillens.“
(Marc Schulz, Grünen-Fraktionschef im Wuppertaler Stadtrat)
Marc Schulz, Grünen-Fraktionsvorsitzender im Wuppertaler Stadtrat stellte am Donnerstag (11. April) zu der Wahlrechtsänderung fest: „Heute ist ein schwarzer Tag für die kommunale Demokratie. Mit der Abschaffung der Stichwahl nehmen CDU und FDP den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen demokratische Rechte, die in jedem anderen Bundesland selbstverständlich sind. Gerade Wuppertal bietet ein gutes Beispiel dafür, was das zukünftig bedeutet: bei der OB-Wahl 2015 lag der Amtsinhaber Peter Jung mit 37,5 Prozent knapp vor Andreas Mucke. In der Stichwahl zwei Wochen später setzte sich dann der im ersten Wahlgang unterlegene Andreas Mucke mit fast 60 Prozent gegen Jung durch, wobei Mucke fast 20.000 Stimmen mehr als im ersten Wahlgang erreichte. So wäre also ohne einen zweiten Wahlgang im Jahr 2015 nicht nur ein Kandidat mit deutlich geringeren Legitimation gewählt worden, sondern sogar ein Kandidat, für den sich eine übergroße Mehrheit bei der Wahl nicht ausgesprochen hatte. Der Verzicht auf die Stichwahl ist also keine Lappalie, sondern stellt eine Einschränkung des Wählerwillens dar, die wir für nicht akzeptabel halten.“
- SPD und Grüne haben angekündigt, die Gesetzesänderung vom Landesverfassungsgericht prüfen zu lassen.