Wie auf allen öffentlichen Flächen kommt es auch in den Barmer Anlagen zu Konflikten zwischen verschiedenen Nutzergruppen. In den städtischen Parkanlagen tragen Kontrollen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) mit dazu bei, diese Nutzungskonflikte einzuschränken. SPD und Linke hatten bei der jüngsten Ratssitzung beantragt, auch in den Barmer Anlagen KOD-Streifen einzusetzen.
Das war vom Ordnungsamt bisher mit Verweis auf das Privateigentum der Flächen – sie gehlren dem Barmer Verschönerungsverein (BVV) – abgelehnt worden, weil hier die Straßensatzung der Stadt Wuppertal keine Anwendung finden könne. SPD und Linke argumentierten, dass dieser Rechtsposition dadurch Abhilfe geschaffen werden könne, dass die Stadt Wuppertal eine vertragliche Regelung mit dem BVV eingehe.
Keine Unterstützung für ehrenamtliches Engagement
Die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Freien Wählern haben die Entscheidung jedoch vertagt und den Antrag mehrheitlich in den Ordnungsausschuss verwiesen. „Das ist schlichtweg bedauerlich, da damit das ehrenamtliche Engagement des Barmer Verschönerungsvereins nicht die Unterstützung erfährt, die es verdient hat. Schließlich sind die Barmer Anlagen der zweitgrößte private Park Europas und ein ganz besonderer innerstädtischer Erholungsraum“, erklärt dazu Servet Köksal, stellvertretender SPD-Fraktionsvorsitzender.
Klaus Jürgen Reese, SPD-Fraktionschef, ergänzt: „Wer die Unterstützung des Ehrenamtes predigt, sollte diese Unterstützung mit Beschlüssen des Rates auch umsetzen. Beachtenswert ist, dass durch die Grünen die Barmer Anlagen mit der Grillwiese am Beyenburger Stausee verglichen wurden.“