Im Freien muss in Wuppertal keine Maske mehr getragen werden. Es sei denn es kommt zu Gedränge, insbesondere in Warteschlangen. Diese Neuregelung gilt seit rund einer Woche. Jedoch gelte dies nicht für Bushaltestellen, bestätigen die Wuppertaler Stadtwerke (WSW). Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz sollen in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95-Masken getragen werden. Die Umsetzung der Regel liegt bei den Bundesländern. Regional können darüber hinaus weitere Regelungen gelten. Die Pflicht der FFP2-Maske wurde innerhalb von Bus und Bahn bereits aufgehoben. Eine einfache OP-Maske reicht aus.
Dennoch ist es verwunderlich, dass die WSW an einer Maskenpflicht für Haltestellen festhalten. Denn andere Verkehrsbetriebe wie die Düsseldorfer Rheinbahn haben die Maskenpflicht an Haltestellen bereits abgeschafft. Gesetzliche Grundlage bildet die Vorschrift in der Corona-Schutzverordnung in der es heisst: „Mindestens eine medizinische Maske muss im öffentlichen Nahverkehr getragen werden, dazu gehören auch zum Verkehr gehörende Einrichtungen.“ Anders als die WSW sieht die Rheinbahn eine Haltestelle nicht als „zum Verkehr gehörende Einrichtung.“ Dies sei, so die Rheinbahn, auch vom NRW-Verkehrsministerium bestätigt worden.
Fassen wir den Logik-Wirrwarr zusammen, so müssen Wuppertaler, die auf ihren Bus warten eine Maske tragen, Düsseldorfer jedoch nicht.