Wuppertals neuer Stadtkämmerer Thorsten Bunte hat am gestrigen Dienstag (29. August) den Jahresabschluss 2022 der Stadt im Finanzausschuss vorgelegt. Der weist im Ergebnis einen erfreulich guten Jahresüberschuss von 66 Millionen Euro aus. Dieser Ertrag soll zum größten Teil der städtischen Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Damit wird Vorsorge für die kommenden Jahre geschaffen, in denen erhebliche neue Belastungen der Finanzlage erwarten werden.
„Ursache des Überschusses sind neben den langjährigen eigenen Konsolidierungsbemühungen aber leider keine strukturellen Verbesserungen der finanziellen Rahmenbedingungen, in denen die Stadt agieren muss“, betont Bunte. „Ein wesentlicher Grund für das hohe Ergebnis ist vielmehr, dass allein in 2022 Finanzschäden infolge der Corona-Krise und des russischen Angriffskriegs in Höhe von 35,5 Millionen Euro aus dem Haushalt „isoliert“, also herausgerechnet wurden. Diese hätten normalerweise das Ergebnis erheblich belastet und müssen ab 2026 wieder erwirtschaftet werden.“ Grundlage dessen ist ein Sondergesetz des Landes NRW, das sogenannte Corona-Ukraine-Isolierungsgesetz, das es den Kommunen ermöglicht, diese nicht kalkulierbaren Belastungen über mehrere Jahre außerhalb des Haushaltes zu buchen.
Im Übrigen hätten sich Einmaleffekte ausgewirkt, die für die kommenden Jahre in dieser Form nicht wieder zu erwarten seien, fügt Bunte hinzu. So sei es durch die späte Verabschiedung des Haushaltes 2022 und die lang andauernde vorläufige Haushaltsführung zu geschätzten Einsparungen von annähernd sieben Millionen Euro gekommen.
Rund 7,5 Millionen Euro wurden durch Buchgewinne aus Grundstücksverkäufen realisiert. Zudem waren im Sozialbereich Erträge aus dem Vorjahr von fast 17 Millionen Euro nachzuholen. Nicht zuletzt trug die zumindest in der ersten Jahreshälfte 2022 noch sehr günstige Zinssituation gegenüber der Haushaltsplanung zu Einsparungen bei.
„Auch angesichts des insgesamt erfreulichen Jahresergebnisses ist klar, dass die Herausforderungen der kommenden Jahre nur gemeistert werden können, wenn Bund und Land für eine auskömmliche Finanzierung sorgen und die Kommunen nicht alleine lassen. Dies gilt insbesondere auch für die in den letzten Tagen und Wochen diskutierte Altschuldenlösung“, stellt der Kämmerer fest.