Gute Kunde für Wuppertals Einzelhändler und die Stadtverwaltung. In Zukunft dürfte es weniger Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen um verkaufsoffene Sonntage geben. Der Grund: Der NRW-Landtag hat das Ladenöffnungsgesetz am Mittwoch (21. März) geändert. Ab Inkrafttreten ist für einen verkaufsoffenen Sonntag nicht mehr ein großer äußerer Anlass erforderlich. Das Gesetz fordert jetzt nur noch, dass ein öffentliches Interesse vorliegen muss.
Gewerkschaft will klagen
In Wuppertal hatte die Gewerkschaft Verdi in den vergangenen Jahren mehrere verkaufsoffene Sonntage auf dem Klageweg verhindert und hat schon angekündigt gegen das neue Gesetz zu gerichtlich vorzugehen. Die Landesregierung räumt solchen Klagen allerdings künftig nur noch geringe Chancen ein. Ähnlich sieht das der Einzelhandelsverband. Jetzt seien bis zu acht offene Sonntage im Jahr pro Stadt möglich, frohlockt er.
Alternative zum Online-Handel
Der Wuppertaler FDP-Landtagsabgeordnete Marcel Hafke sagt einem Bericht von Radio Wuppertal zufolge, die neue Regelung gebe dem stationären Einzelhandel die Chance, sich als Alternative zum Online-Handel zu präsentieren und trage zur Attraktivität der Innenstädte bei. Die evangelische Kirche zeige sich in einer ersten Reaktion dagegen enttäuscht, meldet der Sender weiter. Die Sonntagsruhe sei ein hohes Gut, das die Landesregierung jetzt aushöhle. Der Präses der Landeskirche, der Wuppertaler Manfred Rekowski, wirft CDU und FDP vor, die Gesellschaft zunehmend zu verwirtschaftlichen.
- Das Gesetzespaket mit der Änderung der bestehenden Sonntagsregelung haben die Regierungsfraktionen von CDU und FDP am Mittwoch gemeinsam mit der AfD-Opposition im Düsseldorfer Landtag verabschiedet. Gegen die Änderungen stimmten SPD und Grüne.