Das dubiose und laut erstinstanzlicher Verhandlung vor dem Landgericht Bochum sittenwidrige Geschäft zwischen der Stadt Wuppertal und der Bochumer Sponsoring-Agentur Athletic Sport Sponsoring (ASS) wird am 22. März 2019 vor dem Oberlandesgericht Hamm erneut verhandelt. Die Stadt verlangt von ASS nach ihrer Ansicht ausstehende Werbegelder in Höhe von gut 74.000 Euro.
Aufkleber nicht geliefert
Das Verwaltungsgericht stufte die Vereinbarung, nach der ASS seine Fahrzeuge mit Wuppertaler Werbeaufklebern versehen sollte und im Gegenzug einen Rabatt bei den Zulassungsgebühren erhielt, von einem Scheingeschäft (wuppertal-total.de berichtete). Die Aufkleber standen seinerzeit ASS gar nicht zur Verfügung. Wuppertal Marketing hatte sie nicht geliefert. Die Gründe dafür sind nicht bekannt. Jetzt will die Stadt auf gegebenenfalls mögliche Schadensersatzansprüche gegen einzelne Mitarbeiter und Wuppertal Marketing verzichten. Das missfällt der Linken-Ratsfraktion.
„Die Bewertung sollte einem Gericht überlassen werden.”
(Gerd-Peter Zielezinski, Fraktionschef Die Linke)
Die Rechtsansprüche verjähren am Jahresende, wenn die Stadt den beteiligten Mitarbeitern der Stadtverwaltung und dem Vorstand der Wuppertal Marketing Gesellschaft nicht formal den Streit erklären. In einer Ratsvorlage erklärt dies die Verwaltung für unnötig.
„Ob die verantwortlichen Personen bei diesem Geschäft nur fahrlässig handelten und somit nicht zu Regress herangezogen werden können, diese Bewertung sollte einem Gericht überlassen werden“, fordern die Linken. Ihr Fraktionschef Gerd-Peter Zielezinski fragt: „Wenn nur einfache Fahrlässigkeit vorliegt, können die Verantwortlichen einem Verfahren doch gelassen entgegensehen. Wieso aber diese Winkelzüge eines formellen Verzichts der Stadt auf Schadenersatz?“
„Es fehlt die Voraussetzung für ein grob fahrlässiges Verhalten.”
(Johannes Slawig, Stadtdirektor)
Stadtdirektor Johannes Slawig ist da ganz anderer Meinung. „Es fehlt die Voraussetzung für ein grob fahrlässiges Verhalten. Das hat ein unabhängiger Jurist der Verwaltung geprüft. Die Voraussetzung für eine Schadenersatzforderung ist nicht gegeben“, wird er in der Westdeutschen Zeitung (WZ) zitiert.