Überhaupt nicht einverstanden sind die Wuppertaler Linken mit der Änderung der Tagesordnung der letzten Ratssitzung. Auf Antrag der Grünen hatte eine Mehrheit aus Grünen, CDU, FDP und Teilen der SPD beschlossen, den Antrag den Antrag über die Streitverkündung von der Tagesordnung zu nehmen.
„Damit hat die Mehrheit des Rates darauf verzichtet, mögliche Regressansprüche gegen Beschäftigte der Stadt und die Geschäftsführung der Wuppertal Marketing Gesellschaft (WMG) wahrzunehmen“, stellt die Linke fest. Es war die letzte Möglichkeit, eine Verjährung der im Raum stehenden Vorwürfe zu vermeiden.
„Es hat den Eindruck, dass die Ratsmehrheit wieder einmal versucht, die ASS-Affäre klein zu reden.”
(Gerd-Peter Zielezinski, Linken-Fraktionschef)
Gerd-Peter Zielezinski, Linken-Fraktionsvorsitzender: „Es hat den Eindruck, dass die Ratsmehrheit wieder einmal versucht, die ASS-Affäre klein zu reden. Mit der Absetzung des Tagesordnungspunktes wurden Fakten geschaffen, dass niemand von den handelnden Personen zu Regresszahlungen haftbar gemacht werden kann, auch wenn es in dieser Angelegenheit zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommen sollte.“
Befangen und doch wieder nicht
Den Punkt mit Hinweis auf eine mögliche Befangenheit einzelner Stadtverordneter von der Tagesordnung zu streichen, halten die Linken für einen „Trick“ – und nennen es auch so. Grünen-Fraktionschef Marc Schulz sei befangen gewesen, um in der Sache zu beraten und zu entscheiden, jedoch nicht befangen zu beantragen den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung zu nehmen, wundert sich die Linke.
- UPDATE: Stellungnahme von Marc Schulz
Marc Schulz äußert sich zu dem Vorwurf wie folgt: „Ich habe nicht behauptet, befangen zu sein. Vielmehr habe ich erklärt, dass ich nicht wüsste, ob ich und andere Mitglieder des Rates befangen sind, und auch das anwesende Rechtsamt konnte diese Frage nicht beantworten.” Weiter führt Schulz aus: „Kurz vor der Ratssitzung wurde mir dann zugetragen, dass auch ich zu diesem Kreis gehören solle. Offiziell habe ich aber hierzu bis heute keine Information. Auf die Frage, ob denn aus einer möglichen Anzeige zu dem Thema ASS auch eine Befangenheit folge, konnte das Rechtsamt wie oben beschrieben keine Auskunft geben. Genau daher habe ich darum gebeten, diesen Punkt zu vertagen, weil eine Missachtung der Befangenheit für die Betroffenen schwerwiegende rechtliche Folgen haben kann.”