Slawig warnt: Starke Belastung durch LVR-Umlage

Johannes Slawig (Screenshot: Rats-TV/Stadt Wuppertal)

Der Landschaftsverband Rheinland wird in der Fortschreibung seines Haushaltes 2023 eine erhebliche Überdeckung aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz und der aktualisierten Landschaftsumlage ausweisen können. Deshalb wendet sich Wuppertals Stadtdirektor und Kämmerer Johannes Slawig in einem Brief an die Verantwortlichen im Landschaftsverband.

Darin beziffert Slawig den Effekt in einer Hochrechnung auf insgesamt 547 Millionen Euro. Damit ergäbe sich die Möglichkeit, die Umlage um mehr als 2,35 Prozentpunkte zu senken. Und wörtlich: „In diesem Sinne bitte ich Sie schnellstmöglich sicherzustellen, dass ein Nachtragshaushalt in die Beratungen und zur Beschlussfassung gebracht wird, um zügig neue Planungsgrundlagen für die Haushalte der Mitgliedskörperschaften zu erlangen.“

Richtige Richtung – aber nicht ausreichend

Die in einer aktuellen Pressemitteilung der Fraktionen von CDU und SPD in der Landschaftsversammlung formulierte Zielsetzung einer Senkung um mindestens einen Prozentpunkt weise zwar in die richtige Richtung, sei jedoch – insbesondere infolge der anhaltenden hohen finanziellen Belastung der Mitgliedskörperschaften – bei weitem nicht ausreichend. Selbst eine Senkung der Umlage um einen Prozentpunkt stelle – unmittelbar und mittelbar – eine enorme finanzielle Mehrbelastung für die kommunalen Haushalte im Verbandsgebiet dar.

Es wird seitens der beiden Fraktionen ausgeführt, dass „natürlich die auch beim LVR steigenden Energie-, Bau- und Personalkosten berücksichtigt werden müssen, Kostensteigerungen, mit denen so niemand rechnen konnte.“ Diese Problematik können die Mitgliedskörperschaften aus eigener Erfahrung nur bestätigen. Für diese Fälle hat die Landesregierung den Gesetzentwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in die Beratungen des Landtags eingebracht, dass Haushaltsbelastungen durch aus dem Krieg Russlands gegen die Ukraine resultierende Mindererträge und Mehraufwendungen werden können und im Rahmen der Bilanzierungshilfe aktiviert und abgeschrieben werden können.

Kämmerer Slawig weiter: „Ich gehe davon aus, dass auch der Landschaftsverband von dieser Möglichkeit für das Jahr 2023 Gebrauch machen wird, um die Belastungen für die Mitgliedskörperschaften auf einen längeren Zeitraum ab 2026 zu strecken. Ich weise darauf hin, dass insbesondere die hochverschuldeten und überschuldeten Städte im Verbandsgebiet bereits in der Vergangenheit die Landschaftsumlage aus Liquiditätskrediten bestreiten mussten, während der Landschaftsverband im Zuge seines Liquiditätsmanagements hohe Beträge anlegen konnte. Dieses Verfahren fortzusetzen würde für die finanzschwachen Kommunen eine zusätzliche Belastung aus der deutlich steigenden Zinsentwicklung bedeuten.“

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