„Jeder/jede hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner/ihrer Persönlichkeit, soweit er/sie nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“
Annalena Baerbock, Bundeskanzlerkandidatin der Grünen
Annalena Baerbock hat in der Vergangenheit nicht unbedingt geglänzt. Den Lebenslauf frisiert, das Buch zu großen Teilen abgeschrieben und das N-Wort verwendet.
Jetzt fordert die grüne Kanzlerkandidatin eine gendergerechte Sprache im deutschen Grundgesetz. So sagte die Politikerin im Tagesspiegel: „Ich will Politik für alle Menschen machen und das bedeutet, auch alle mit anzusprechen – und nicht nur mitzumeinen.“ Und sie fährt fort: „Sprache kann auch ausgrenzen. Und es ist wichtig, dass wir das als Gesellschaft immer wieder reflektieren. Sprache verändert sich – heute reden wir zum Beispiel eher von ‚Ärztinnen und Ärzten‘ und nicht nur ‚Ärzten‘, weil sonst im Kopf nur das Bild eines Mannes auftaucht. So ist es auch in vielen anderen Bereichen.“ Dabei mahn sie zur Rücksicht: „Wenn ich weiß, dass bestimmte Begriffe einzelne Personen oder Gruppen verletzen, dann sollte man versuchen, die Dinge anders auszudrücken, aus Respekt.“
Wuppertaler können nur den Kopf schütteln
Wir haben Stimmen unserer Leser eingeholt. Von den rund 15 befragten Wuppertalern stimmte nicht einer für eine Änderung der Grundgesetzestexte hin zu einer gendergerechten Sprache. Für fast alle gäbe es weitaus wichtigere Themen: Eine Corona-Pandemie und ihre unmittelbaren Folgen, eine sich fortlaufend ändernde Umwelt, Kriminalität, Integration und Immigrationsströme. Ein Befragter sah geradezu den Versuch, die Weste der N-Wortproblematik in diesem Rahmen wieder weiß waschen zu wollen.
Wir sind auf weitere Meinungen gespannt.