Die Wuppertaler SPD zeigt sich „irritiert“ über die Äußerungen des CDU-Landtagsabgeordneten Rainer Spiecker. Der hatte in Zusammenhang mit der Untersagung des für den 5. Dezember geplanten verkaufsoffenen Sonntags in Elberfeld die Kompetenz eines Gerichts in Frage gestellt. Außerdem hatte er auch die Gewerkschaft Verdi kritisiert, die als Interessenvertretung der Beschäftigten im Einzelhandel gegen den Verkaufsoffenen Sonntag geklagt und Recht bekommen hatte.
Servet Köksal, Unterbezirksvorsitzender der Sozialdemokraten, findet es beunruhigend, wenn Politiker die Zuständigkeit von Gerichten in Zweifel ziehen. „Unterschiedliche Meinungen und kultivierter Streit gehören zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dazu gehört auch eine Gerichtsentscheidung nicht gut zu finden. Aber die Kompetenz von Gerichten in Frage zu stellen, tangiert die Gewaltenteilung, der wir die Stärke unseres Rechtsstaats und damit unseres demokratischen Gemeinwesens verdanken. Aus diesem Grund ist das leider keine harmlose Meinungsäußerung – erst recht nicht, wenn Sie von einem wichtigen Mandatsträger kommt“, erklärt Köksal.
Massiv vergaloppiert
Wer in einem Atemzug die Regelungskompetenz von Gerichten in Zweifel ziehe und der Gewerkschaft die berechtigte Interessenvertretung von Beschäftigten abspreche, müsse sich auffordern lassen, ernsthaft die eigene Rolle zu hinterfragen und reflektierend einzusehen, sich massiv vergaloppiert zu haben, so der lokale SPD-Chef weiter. Er habe Spiecker als wertvollen demokratischen Mitstreiter kennengelernt und hoffe deshalb, dass er seine Äußerung revidiere und in Zukunft seine Worte sorgfältiger abwäge.
In seiner Entscheidung hatte das Gericht im Übrigen festgestellt, dass der Grund für die Beanstandung die seitens der städtischen Verwaltungsführung eingebrachte, nicht rechtskonforme Verwaltungsdrucksache gewesen war. Obwohl Verdi auf die fehlerhafte Situation bereits im August hingewiesen hatte, war von der Stadtverwaltung keine Berichtigung eingeleitet worden.
Verwaltung ist zu kritisieren
Köksal sieht deshalb ganz klar einen anderen Schuldigen: „Es wäre angemessen, die Verwaltung aufzufordern, rechtsfehlerfreie Vorlagen einzubringen, anstatt die Kompetenz von Gerichten in Frage zu stellen.“
Auch der Grund für die unangenehm kurzfristige Entscheidung habe weder bei dem Gericht noch bei der Gewerkschaft, sondern bei der Verwaltung gelegen, die erst nach einer Erinnerung durch Verdi die vergessene Veröffentlichung der Verordnung am Donnerstagabend und somit drei Tage vor der Sonntagsöffnung nachgeholt habe. Die Gerichtsentscheidung sei erst nach dieser Veröffentlichung möglich gewesen. Darauf weist Köksal noch hin.