Am heutigen Mittwoch (20. Februar) geht es um die Sonntagsöffnung der Geschäfte in Wuppertal. Der Hauptausschuss berät zu diesem Thema in öffentlicher Sitzung ab 16 Uhr im Ratssaal des Rathauses in Barmen.
Im Vorfeld kristallierte sich heraus, dass es 2019 wohl eher weniger als mehr Sonntagsöffnungstage als im Vorjahr geben wird. Die neuen gesetzlichen Vorgaben und insbesondere die strikte Ablehnung durch die Gewerkschaft Verdi verhindern offenbar mehrere der von den Einzelhändlern gewünschten verkaufsoffenen Sonntage.
Die vorliegenden Urteile der Verwaltungsgerichte lassen solche Sonderöffnungen nur zu, wenn es dazu einen Anlass – in der Regel eine Veranstaltung – gibt, die überwiegend dafür sorgt, dass die Besucher in die Innenstadt kommen. Die geöffneten Geschäfte dürfen nicht primärer Grund sein. Außerdem sieht das NRW-Ladenöffnungsgesetz Ausnahmen vor, wenn die Shopping-Sonntage der Belebung der Innenstädte dienen.
- Die folgenden Genehmigungen scheinen derzeit möglich: 7. April in Vohwinkel zur Gesundheitsmesse, 2. Juni in Barmen zum Stadtfest „Barmen Live“ sowie am zweiten Advent (8-. Dezember) in Elberfeld (Lichtermarkt), Ronsdorf (Weihnachtsmarkt) und Barmen (Weihnachtsmarkt).