Die Stadt Wuppertal gibt sich noch nicht geschlagen und bleibt bei ihrer Rechtsauffassung. Im Zivilprozess um Schadensersatz gegen die Bochumer Firma ASS hat sie zur Fristwahrung Berufung eingelegt. Das teilte eine Stadtsprecherin auf Anfrage der Wuppertaler Rundschau mit. Allerdings laufe jetzt eine weitere Frist, darin sollen Juristen das gegen die Stadt ausgefallene Urteil vom 20. Juni überprüfen. Erst wenn deren Gutachten vorliegen, will die Stadt endgültig entscheiden, ob die Berufung durchgeführt werden soll, oder ob sie das Urteil annimmt.
- In dem Prozess hatte das Landgericht Bochum die Klage der Stadt über mehr als 150.000 Euro abgewiesen., weil das zugrundeliegende Geschäft gesetzes- und sittenwidrig gewesen sei.
Siehe auch „Stadt unterliegt im ASS-Prozess“.