In Wuppertal arbeiten derzeit rund 10.000 Menschen für den gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde. Diese Zahl geht aus einer aktuellen Untersuchung des Pestel-Instituts hervor, das im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) die Arbeitsmarktsituation in der Region analysiert hat. Trotz voller Arbeitsleistung bleibt für viele Beschäftigte am Monatsende nur ein schmales Einkommen.
Auswirkungen einer Mindestlohnerhöhung auf 14 Euro
Die Studie des Pestel-Instituts zeigt zudem auf, welche positiven Effekte eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 Euro pro Stunde für Wuppertal hätte. Demnach würde diese Anhebung die Löhne in rund 24.000 Arbeitsplätzen deutlich steigern. Aktuell verdienen in 15 Prozent der Jobs in Wuppertal weniger als 14 Euro pro Stunde. Die NGG Düsseldorf-Wuppertal setzt sich deshalb für eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns ein, um die Einkommenssituation vieler Menschen zu verbessern.
Unterstützung von der Bundesregierung
Die NGG erhält dabei auch Rückenwind aus der Politik. Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns ausgesprochen, zunächst auf 14 Euro und in einem weiteren Schritt auf 15 Euro. Diese Anpassungen seien laut NGG ein entscheidender Schritt in Richtung Lohngerechtigkeit. Das Pestel-Institut rechnet damit, dass eine Erhöhung auf 15 Euro etwa 32.200 Beschäftigten in Wuppertal zu einem spürbaren Einkommensanstieg verhelfen würde.
Mindestlohn als Schutz vor Armut
Die NGG betont, dass die Forderung nach einem höheren Mindestlohn nicht als „Lohn-Lotterie“ verstanden werden dürfe. Vielmehr gehe es darum, Menschen vor Armut zu schützen und ihnen ein Einkommen zu ermöglichen, das auch bei einer Vollzeitstelle zum Leben ausreiche. Der Mindestlohn müsse so gestaltet sein, dass Beschäftigte nicht auf zusätzliche staatliche Unterstützung, wie etwa Bürgergeld, angewiesen seien.
Erfüllung europäischer Mindestlohnvorgaben
Die NGG weist darauf hin, dass der Mindestlohn ab Januar 2024 nur geringfügig auf 12,82 Euro pro Stunde ansteigen werde – eine Erhöhung um lediglich 41 Cent, die von der Mindestlohnkommission bereits im Sommer 2023 beschlossen wurde. Nach den Vorgaben der Europäischen Union müsste der Mindestlohn jedoch schon heute bei rund 14 Euro liegen. Perspektivisch sei sogar eine Erhöhung auf mindestens 15 Euro erforderlich, um den europäischen Standards zu entsprechen.
Forderung nach stärkerer Tarifbindung
Neben einer Erhöhung des Mindestlohns fordert die NGG auch eine stärkere Tarifbindung. Die EU-Richtlinie sieht vor, dass mehr Beschäftigte von Tarifverträgen profitieren sollen. Dies sei eine weitere wichtige Aufgabe, die die Bundesregierung dringend angehen müsse, um für eine faire Bezahlung in der Breite der Arbeitswelt zu sorgen. Die NGG ruft die Ampelkoalition dazu auf, diese Vorgaben konsequent umzusetzen.