Das am heutigen Dienstag (5. November) ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Sanktionen unterhalb des Hartz IV-Regelsatzes hat bei der Linken-Fraktion im Wuppertaler Stadtrat für Genugtuung gesorgt. Susanne Herhaus, deren sozialpolitische Sprecherin, erklärt: „Nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichts verstoßen die Sanktionen teilweise gegen das Grundgesetz. Das Urteil ist ein wichtiger Schritt, auch für Wuppertalerinnen und Wuppertaler, die unter den Folgen der Sanktionen, wie Hunger, Stromsperren, Zwangsumzügen und den Verlust der gesetzlichen Krankenversicherung zu leiden hatten.“
Das BVerfG hat in seinem Urteil (Wortlaut hier) die Sanktionen gegen Hartz IV-Betroffene erheblich eingeschränkt. Die 100-Prozent-Kürzungen sind ebenso verfassungswidrig wie die 60-Prozent-Kürzungen. Darin sieht die Linke einen wichtigen Schritt für mehr Gerechtigkeit.
Urteil gilt nicht rückwirkend
„Es ist gut, dass die Kürzungen teilweise kassiert wurden“, so Herhaus weiter. „Die Linke sagt es seit ihrer Gründung vor über zehn Jahren: Hartz IV verstößt gegen die Menschenwürde. Jetzt muss der Kampf weitergehen für eine komplett sanktionsfreie und armutsfeste Mindestsicherung – weil Solidarität das Leben von uns allen sicherer macht.“ Kleiner Wermutstropfen für Betroffene: Das Urteil betrifft nur noch nicht rechtskräftige Kürzungen und gilt nicht rückwirkend.
„Tacheles“ vom Gericht als sachkundiger Dritter befragt
Der Wuppertaler Sozialverein „Tacheles“ war in das Verfahren als „sachkundiger Dritter“ involviert und hatte dem Gericht eine 76-seitige Stellungnahme zur Verfügung gestellt. Das Resümee darin lautete: „Der Menschenwürdegrundsatz gebietet es (…), dass jeder einzelne, unabhängig von seinem Verhalten, seiner Geschichte und seiner Besonderheiten als Subjekt im Vollbesitz seiner Würde behandelt wird. Die Träger der staatlichen Grundsicherung haben in diesem Zusammenhang eine ganz besondere Verantwortung. Um dieser gerecht zu werden, bedürfen sie keiner Sanktionsvorschriften, sondern der erforderlichen Ausstattung, (…) um Menschen dabei zu unterstützen, soweit als möglich unabhängig von öffentlicher Unterstützung zu leben.