In der letzten Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde den Mitgliedern mitgeteilt, dass es bei der Beschaffung von Notstromaggregaten für die Feuerwehr zu einem Vergabefehler gekommen ist. Wie die Westdeutsche Zeitung in ihrer Ausgabe vom 1. Juli berichtete, wurden grundlegende Abläufe bei der Auftragsvergabe vom zuständigen Ressort missachtet und eine Ausschreibung unter fadenscheinigen Argumenten umgangen.
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Missachtung der Vergabevorschriften
Laut der Westdeutschen Zeitung hat das zuständige Ressort die erforderlichen Vergabevorschriften nicht eingehalten. Eine ordnungsgemäße Ausschreibung wurde mit fragwürdigen Begründungen umgangen. Dies hat zu erheblicher Kritik seitens der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses geführt.
Forderung nach Aufklärung
Die Freien Wähler fordern in dieser Angelegenheit eine belastbare und nachvollziehbare Stellungnahme der Verwaltung sowie eine Korrektur des Vergabefehlers. Es besteht der Eindruck, dass der Vorgang ausgesessen werden soll. Eine dringende Offenlegung, an welcher Stelle und von wem die Entscheidungen autorisiert wurden, ist notwendig.
Zweifel an der Dringlichkeit
Ein wesentliches Argument für die Auftragsvergabe an ein Cloppenburger Unternehmen war die Dringlichkeit der Beschaffung. Bisher wurden jedoch erst 11 von 17 bestellten Geräten geliefert. Diese Verzögerung wirft Zweifel an der tatsächlichen Dringlichkeit auf, zumal der Ratsbeschluss bereits 2022 gefasst wurde und bis Mitte 2024 nur etwas mehr als die Hälfte der Geräte geliefert wurden.
Kritik an der Lieferverzögerung
Henrik Dahlmann, Mitglied des Ausschusses Schutz und Ordnung, betont, dass die Ausstattung der Feuerwehr mit Notstromaggregaten, insbesondere nach der Flutkatastrophe 2021, dringend notwendig ist. Angesichts der langsamen Lieferung stellt sich die Frage, ob bei einer ordnungsgemäßen Ausschreibung und Auswahl eines geeigneten Anbieters mittlerweile alle Geräte an den Standorten vorhanden wären. Stattdessen sollen die restlichen Geräte in Zweierchargen geliefert werden, ein konkreter Lieferzeitpunkt ist jedoch unbekannt.
Mangelnde Transparenz und Rechtswidrigkeit
Es wird festgehalten, dass die Vergabe rechtswidrig war, die Lieferung unvollständig ist und keine Eignungsnachweise vorliegen. Es scheint kein Interesse an der Aufklärung des Vorgangs zu bestehen. Dieses Verhalten seitens der Verwaltungsspitze wird als unwürdig für eine Großstadt empfunden.