Ab sofort kann sich Gruppe 3 für eine Impfung registrieren. Diese erweitert das Impfangebot auf Ü60-Jährige sowie ausgewählte Berufsgruppen. Dazu gehören unter anderem auch Richter und Staatsanwälte, welche städtisch bestellt sind. Nicht dazu hingegen gehören Rechtsanwälte, und das stößt auf absolute Unverständnis. Daher kursiert anliegendes Schreiben der Rechtsanwaltskammern Düsseldorf, Köln und Hamm an NRW-Gesundheitsminister Laumann, in welchem jetzt ebenfalls eine Impfoption für Anwälte gefordert wird.
Impfangebot für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Sehr geehrter Herr Minister Laumann,
der Pressemitteilung Ihres Hauses vom 05.05.2021 und dem Erlass Ihres Hauses vom gleichen Tag entnehmen wir, dass ab Donnerstag, 06.05.2021, 8:00 Uhr, nun auch Terminbuchungen für Angehörige der Priorisierungsgruppe 3 zur Corona-Schutzimpfung möglich sind. Diesen Impoffortschritt begrüßen wir sehr. Wie Sie wissen, haben die Rechtsanwaltskammern Hamm, Düsseldorf und Köln zur Beschleunigung der Impfkampagne für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausdrücklich ihre Unterstützung angeboten. Hierzu stehen wir nach wie vor.
Mit großer Verwunderung nehmen wir aber zur Kenntnis, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, anders als etwa Richter/innen und Staatsanwälte/innen, nicht bei der Terminvergabe ab dem 06.05.2021 berücksichtigt sind (Seite 3 unten des Erlasses). Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wirken im freiheitlichen Rechtsstaat als berufene Berater und Vertreter der Rechtssuchenden neben Richtern und Staatsanwälten an der staatlichen Rechtspflege mit. Der Rechtsanwalt ist, so § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ausdrücklich, ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Die Gleichrangigkeit der Rechtspflegeorgane dadurch in Frage zu stellen, dass ihnen nicht gleichzeitig Infektionsschutz zukommen soll, ist nicht akzeptabel.
RECHTSANWALTSKAMMER Hamm