Wer innerhalb von 35 Tagen seine Kontoauszüge nicht am Terminal ausdruckt, bekommt diese ab sofort mit Gebühren via Post zugeschickt. Viele Wuppertaler sind verärgert.
Die Zeit des Verwahrentgelts von Banken ist längst angebrochen. Doch auch weitere Gebühren lauern jetzt auf die Kunden. So zum Beispiel bei der Sparkasse Wuppertal. Denn wer nicht in einem Zeitraum von 35 Tagen seine Kontoauszüge am dafür vorgesehenen Terminal ausdruckt, bekommt selbige per Post zugeschickt. Die Portogebühren werden dabei einfach auf den Kunden umgelegt. Maximal passieren könne dies viermal im Jahr, und zwar im Februar, Mai, August und November, so die Sparkasse. Alternative dazu sei die kostenlose Bereitstellung im elektronischen Postfach des Online-Bankings.
Doch damit steht die Sparkasse nicht alleine dar. Auch die Commerzbank hat bereits eine ähnliche Zwangsgebühr eingeführt. Gebühren seien dabei aber das falsche Wort. Vielmehr würden auch hier innerhalb von 24 Werktagen die Portokosten auf den Kunden umgelegt.
Rechtslage ist noch uneindeutig
Banken sind verpflichtet, ihre Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf dem Kundenkonto aufzuklären. Dies kann sowohl online, am Auszugsdrucker oder aber auch via Post erfolgen. Dafür dürfe kein Entgelt erhoben werden. Inwieweit die Portokosten jedoch als Entgelt gewertet werden dürfen, bleibt auch nach einem maßgeblichen, rund 10 Jahre alten Urteil des Landgerichts Frankfurt offen.