Bei der Kommunalwahl im Herbst 2020 wird es Änderungen bei den Wuppertaler Wahlbezirken geben. Nach einem Urteil des NRW-Verfassungsgerichtes ist die Neueinteilung notwendig geworden. Am Donnerstag (9. Januar) wurden die Geschäftsführer der Parteien darüber informiert.
Das Urteil betraf eigentlich die Stichwahl der Oberbürgermeister, deren Abwahl von den Verfassungsrichtern als unzulässig eingestuft worden war. Demnach müssen die einzelnen Wahlbezirke annähernd gleich groß sein. Abweichungen sind nur noch bis zu 15 Prozent (bisher 25 Prozent) zulässig. Deshalb ist eine Neueinteilung – zumindest einzelner Wahlbezirke – erforderlich. Die Entscheidung darüber trifft der Wahlausschuss am 20. Februar.