Zoll gegen Tricksereien beim Lohn

Foto: IG BAU/Tobias Seifert

Das auch für Wuppertal zuständige Hauptzollamt Düsseldorf nimmt unsaubere Praktiken ins Visier. Im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres haben die Zöllner 523 Arbeitgeber in der Region kontrolliert. Im Fokus der Fahnder standen dabei illegale Beschäftigung, Sozialbetrug und Verstöße gegen geltende Mindestlöhne. Allein Baufirmen bekamen 123-mal Besuch von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls, wie die Gewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mitteilt. Sie beruft sich dabei auf eine Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke (Bündnis 90/Die Grünen).

Demnach hatten es die Düsseldorfer Zöllner häufig mit Tricksereien beim Lohn zu tun: In der ersten Jahreshälfte leiteten die Beamten in der gesamten Region 365 Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ein – etwa weil Mindestlöhne unterschritten, gar nicht oder zu spät gezahlt wurden. Hierbei wurden Bußgelder in Höhe von rund 115.000 Euro verhängt – davon 46.100 Euro, also 40 Prozent, gegen Bauunternehmen.

„Die Zahlen zeigen, dass es viele Firmen mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten nicht so genau nehmen.“

Uwe Orlob, IG BAU

„Die Zahlen zeigen, dass es viele Firmen mit der Bezahlung ihrer Beschäftigten nicht so genau nehmen. Sowohl bei den speziellen Branchenmindestlöhnen wie auf dem Bau als auch beim gesetzlichen Mindestlohn“, kritisiert Uwe Orlob, Bezirksvorsitzender der IG BAU Düsseldorf. Der Gewerkschafter begrüßt die Pläne der Berliner Ampel-Koalition, das gesetzliche Lohn-Minimum auf zwölf Euro pro Stunde anzuheben. Allein in Wuppertal dürften damit die Einkommen Tausender Menschen spürbar steigen.

Allerdings, so Orlob weiter, müsse der Staat sicherstellen, dass sich die Firmen auch an die Vorschriften hielten – und für einen „höheren Kontroll-Druck“ sorgen. Das gelinge jedoch nur, wenn die FKS beim Hauptzollamt Düsseldorf personell erheblich aufgestockt werde.

Staatliches Zuständigkeits-Wirrwarr

„Klettert der gesetzliche Mindestlohn auf zwölf Euro und bleibt es gleichzeitig bei der bisherigen Kontrollquote, ist die Gefahr für Arbeitgeber, bei Mindestlohnverstößen ertappt zu werden, verschwindend gering. Da muss man dann schon von reinen ,Placebo-Kontrollen‘ sprechen“, so Orlob.

Die IG BAU kritisiert zudem ein „staatliches Zuständigkeits-Wirrwarr“ bei den Kontrollen. Das führe häufig dazu, dass Missstände ungeahndet blieben. So seien etwa die Arbeitsschutzbehörden, die über die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und Standards bei Unterkünften ausländischer Beschäftigter wachen, personell unterbesetzt. Außerdem hätten sie im Zuge der Pandemie weitere Aufgaben – wie die Kontrolle der Homeoffice-Verordnung – bekommen. Die FKS des Zolls hingegen kümmere sich um die Prüfung von Lohn- oder Steuerabrechnungen. Bei Verstößen verhänge die FKS zwar Sanktionen gegen die Firmen. Bauarbeiter müssten sich dann aber um den Lohn, um den sie geprellt wurden, selbst kümmern.

Sündenregister‘ für Schwarzarbeit

„Perspektivisch brauchen wir eine staatliche Arbeitsinspektion, die als übergeordnete Behörde die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und Sozialvorschriften sicherstellt“, fordert Orlob. Eine solche „Arbeitskontrolle aus einer Hand“ habe sich etwa in Frankreich und Spanien bewährt. Entscheidend sei hierbei, die Tarifpartner zu beteiligen: „Wenn Gewerkschaften oder Betriebsräte Hinweise an die Arbeitsinspektion herantragen, muss dies ebenfalls zu Ermittlungen führen“, so Orlob. Außerdem müsse die Behörde etwa bei Mindestlohnverstößen Nachzahlungen an Beschäftigte veranlassen dürfen. 

Die IG BAU setzt sich zugleich dafür ein, auffällig gewordene Firmen von der öffentlichen Auftragsvergabe auszuschließen. „Wir brauchen ein ,Sündenregister‘ für Schwarzarbeit – eine öffentliche Kartei, in der die Betriebe aufgelistet werden, deren Geschäftsmodell auf illegaler Beschäftigung und Lohn-Prellerei beruht“, unterstreicht Orlob.

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