Bei den am Dienstag (24. November) durchgeführten gemeinsamen Schwerpunktkontrollen in Nordrhein-Westfalen haben Eisenbahnunternehmen, Bundespolizei und Ordnungsämter 805 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Wer keine Maske getragen oder Mund und Nase nicht bedeckt hatte, muss jetzt mit einem Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt rechnen.
Auf zwölf ausgewählten Strecken und Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen war zwischen 7 und 15 Uhr die Einhaltung der Maskenpflicht in Bahnen sowie im Bahnhof und auf Bahnsteigen kontrolliert worden. Rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der DB, anderer Verkehrsunternehmen, der Aufgabenträger, der Ordnungsämter und der Bundespolizei waren bei den Schwerpunktkontrollen im Einsatz.
Verstöße vor allem am Vormittag
Der Großteil der Menschen ohne Maske war am Vormittag bei hohem Verkehrsaufkommen im Berufs- und Schülerverkehr unterwegs. Bis 12 Uhr wurden 425 der insgesamt 805 an diesem „Signaltag“ festgestellten Verstöße verzeichnet.
„Die Bahn ist auch in Corona-Zeiten ein sicheres Verkehrsmittel. Die allermeisten Menschen tragen ihre Maske, das haben die Schwerpunktkontrollen gezeigt. Gleichwohl werden wir auch weiter mit Kontrollen in Bus und Bahn, in Bahnhöfen, Bahnsteigen und Haltestellen auf die Maskenpflicht hinweisen“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst im Anschluss. „Mein Dank gilt allen, die bei den landesweiten Schwerpunktkontrollen mit Engagement und Fingerspitzengefühl ihre Arbeit gemacht haben.“
Weiterer Kontrolltag noch in diesem Jahr
Bei den vorangegangenen landesweiten Schwerpunktkontrollen am 24. August waren 1.707 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt worden. Neben den regionalen und landesweiten Schwerpunktkontrollen laufen gerade die Abstimmungen zwischen der Verkehrsministerkonferenz, dem Bundesverkehrsministerium und der Bundespolizei für einen weiteren bundesweiten Kontrolltag noch in diesem Jahr.
Seit 27. April 2020 schreibt die Coronaschutzverordnung vor, dass im ÖPNV eine Mund-und-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das gilt nicht nur in Bussen und Bahnen, sondern ebenso in den Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen. Wer keine Maske trägt oder Mund und Nase nicht bedeckt hat, muss seit dem 12. August mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen.