Vor dem Landgericht Münster muss sich ein 93-jähriger Wuppertaler verantworten. Ihm wird vorgeworfen, als SS-Wachmann Beihilfe zu mehreren hundert Morden in einem Konzentrationslager bei Danzig geleistet zu haben. Seine Anwälte hatten eingewendet, dass ihr Mandant verhandlungsunfähig sei. Gutachter haben ihnen jedoch nur teilweise Recht gegeben und dem Mann eingeschränkte Verhandlungsfähigkeit attestiert.
In dem Verfahren sind als Ergebnis des Gutachtens nur maximal drei Verhandlungstage pro Woche von jeweils maximal zwei stunden Dauer zugelassen. Staatsanwaltschaft und Verteidigung können die Gutachten noch anfechten.