Die neue, ab dem heutigen Donnerstag (1. Oktober) gültige NRW-Corona-Verordnung bringt einschneidende Änderungen mit sich. Ab dem 1. Oktober müssen private Feierlichkeiten, die nicht in der eigenen Wohnung stattfinden und zu denen mehr als 50 Gäste erwartet werden, mindestens drei Werktage vorher beim Ordnungsamt gemeldet werden. Möglich ist diese Meldung per Online-Formular.
Unverändert gilt, dass solche Feierlichkeiten auf höchstens 150 Teilnehmende begrenzt sind – und nur aus herausragendem Anlass stattfinden dürfen. Diesen liefern zum Beispiel Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern. Für die Feier muss ein Verantwortlicher benannt werden, der die Feier über diesen Link beim Ordnungsamt anmelden muss.