+++ Ausgangsbeschränkungen bleiben ab Inzidenz von 100 rechtskräftig +++ Sonderregelung für Genesene und Geimpfte möglich
Am 19. April genehmigte das Land NRW die Wuppertaler Notbremse. Mit ihr kamen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für eine Inzidenz von Mindestens 100. Deutschland zog mit einer Bundesweiten Notbremse und einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes nach. Nun gelten nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr morgens.
Bereits in Wuppertal gab es zahlreiche Kritiker und Klagen, unter anderem von der FDP, denn sie gelten für viele Kritiker als verfassungswidrig. Auch Wuppertaler warteten rund eine Woche auf das Urteil (Wuppertal total berichtete).
Verfassungsgericht bestätigt Rechtmäßigkeit von Ausgangsbeschränkungen
Die Politik hat stark in die Grundrechte eingegriffen. Jetzt bestätigt das Verfassungsgericht in Karlsruhe, Deutschlands höchste Justizinstanz, die Rechtmäßigkeit der Ausgangsbeschränkungen. Damit wurden zahlreiche Klagen abgewiesen. Jedoch könnten für Genesene und Geimpfte andere Regelungen gelten, bestätigt das Gericht. Und doch ist es eine kurzfristige Entscheidung ohne eingehende Prüfung, da schlicht die Zeit fehlte.
Die Ausgangsbeschränkungen dienten dem legitimen Zweck, „Leben und Gesundheit zu schützen, sowie die „Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems“ zu gewährleisten. Zwar griffen die Beschränkungen „tief in die Lebensverhältnisse ein“ und die „nicht ausübbare Freiheitsbetätigung“ könne auch nicht „nachgeholt“ werden, auch führten die Maßnahmen zu „verstärkten physischen und psychischen Belastungen“, aber nicht zuletzt seien die Maßnahmen nach der derzeitigen Rechtslage „bis längstens zum 30. Juni 2021 begrenzt“.
Über die Rechtmässigkeit für Genesene und Geimpfte, also „Immunisierte“, solle aber gesondert entschieden werden. Dies jedoch voraussichtlich erst nach dem 30. Juni 2021, wenn die Ausgangsbeschränkungen ohnehin für ALLE nicht mehr gelten werden.