Die Leerstände auf dem Werth und seinen Nebenstraßen sind unübersehbar. Da kommt Hilfe vom Land NRW gerade recht. Wer künftig ein Ladenlokal in Barmen anmieten möchte, kann auf eine Förderung hoffen. Barmen ist in das Sofortprogramm Innenstadt 2020 aufgenommen worden.
Das Landes-Förderprogramm hat ein Gesamtvolumen von rund 70 Millionen Euro und soll unter anderem die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommune zur Etablierung neuer Nutzungen zu vergünstigten Konditionen ermöglichen.
„Innenstädte als reine Einkaufsstädte haben keine Zukunft.“
(Uwe Schneidewind, Wuppertals OB)
„Es braucht ein radikales Umdenken bei der Zukunft der Innenstädte – auch in Wuppertal. Die Experten sind sich längst einig: Innenstädte als reine Einkaufsstädte haben keine Zukunft. Begegnung, Arbeiten, (barrierefreies) Wohnen, Kinderbetreuung, Beratung und Dienstleistungen, Bildungsangebote gehören neben Einkaufsmöglichkeiten zur vielfältigen Innenstadt der Zukunft. Darum ist das Thema „Zukunft der Innenstadt“ auch eines der acht Schlüsselthemen in meinem ˌ100-Tage-Programm‘ “, sagt OB Schneidewind.
Leerstände neu nutzen
Arno Minas, Dezernent für Stadtentwicklung ergämzt: „Das Ressort Stadtentwicklung und Städtebau hat in diesem Zusammenhang der im Einzelhandelskonzept Wuppertal niedergelegten Zielsetzung Rechnung getragen und den Werth in Barmen als Projektgebiet festgelegt. Ziel ist es insbesondere im östlichen Bereich des Werth, Leerstandscluster durch neue Nutzungen zu vitalisieren und die Gesamtsituation zu verbessern.“
Nach Abstimmung mit den betroffenen Eigentümern und Kalkulation der Gesamtkosten wurde beim Land ein Gesamtvolumen von 400.000 Euro für Barmen beantragt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat diese Summe bewilligt.
Start im Februar/März
Der nächste Schritt ist ein einheitliches Verfahren mit dem im Februar/März 2021 alle leerstehenden Geschäftslokale durch das Innenstadtbüro Barmen Urban öffentlich ausgeschrieben werden sollen. Das Förderprogramm macht es möglich, dass sich Interessierte auf Grundlage eines erheblich reduzierten Mietzinses mit einem kreativen Nutzungs- und Betriebskonzept bewerben können. Die Bewerbungsmodalitäten und die Anforderungen an das Verfahren werden frühzeitig öffentlich bekannt gegeben.
- Langfristig sollen nach Ablauf der zweijährigen Förderperiode die Mietverhältnisse ohne öffentliche Förderung fortgeführt und so Leerständen langfristig entgegengewirkt werden