Kurzarbeit ist auch ein Thema für Menschen, die keine volle Arbeitsstelle haben. Der gemeinnützige Verein „Faire Arbeit“ bietet sogenannten prekär Beschäftigten eine individuelle Arbeitsrechtsberatung. Die Beratung ist kostenlos und erfolgt telefonisch unter (0202) 2545488.
Zu den Geringverdienern, die der Verein ausschließlich berät. Dazu zählen Zeitarbeitnehmer*innen, Mini-Jobber und alle mit einem Brutto-Gehalt unter 2.400 Euro. Dabei werden alle Fragen des Arbeitsrechts behandelt, wie insbesondere Kündigungsschutz in der Corona-Krise, Vor- und Nachteile des Kurzarbeitergeldes sowie Besonderheiten beim Kündigungsschutz von Mini-Jobbern und Zeitarbeitnehmer*innen.
Mini-Jobber besonders betroffen
Gerade Mini-Jobber seien im Besonderen von der Krise betroffen, sagt „Faire Arbeit“. Sie haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Gleichzeitig sind sie die Ersten, die entlassen werden – und zwar größtenteils ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und der gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform.
In der Zeitarbeit gebe es Besonderheiten im Kündigungsschutz. Zwar könnten Zeitarbeitnehmer*innen neuerdings Kurzarbeitergeld erhalten. Aber hier gehören Leerlaufzeiten von mehreren Wochen schon immer zum Geschäftsmodell. Ob da eine betriebsbedingte Kündigung rechtens ist, sollte in jedem Einzelfall – auch in Zeiten der Corona-Krise – sorgsam geprüft werden, so der Verein.
- Weitere Infos zum Verein Faire Arbeit findet ihr hier.