Vor kurzem hat die Ständige Impfkommission (Stiko) erste Empfehlungen zur sogenannten Booster-Impfung abgegeben. Diese Empfehlungen sind zwar nicht verpflichtend, können aber der Orientierung dienen. Eine Auffrischungsimpfung mit den mRNA-Imfpstoffen von Biontech oder Moderna empfiehlt das Gremium frühestens sechs Monate nach der zweiten Impfung den folgenden Personengruppen:
- Menschen ab 70 Jahren
- Bewohnerinnen und Bewohner unter 70 Jahren in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen, für Menschen mit Behinderungen und in weiteren Einrichtungen mit vulnerablen, also „verwundbaren“, Gruppen
- Pflegepersonal und andere Tätige mit direktem Kontakt zu den zu Pflegenden in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Pflege
- Personen mit einer Immunschwäche oder Immunsuppression
- Pflegebedürftigen, die zu Hause leben
- Menschen ab 60 Jahren „nach individueller Abwägung, ärztlicher Beratung und Entscheidung“
Eine Ausnahme gibt es für Menschen, die mit den Vektor-Impfstoffen von Astra-Zeneca und Johnson & Johnson geimpft wurden: Da der Impfschutz hier nicht so hoch ist wie bei den anderen Impfstoffen, wird daher schon früher eine Auffrischungsimpfung empfohlen.
Zur dritten Impfung rät die Stiko, da der Schutz nach einer zweimaligen Grundimmunisierung mit der Zeit nachlässt, insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe. Zudem falle bei Menschen höheren Alters die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer aus, und sogenannte Impfdurchbrüche, also Erkrankungen trotz vollständiger Impfungen, könnten häufiger auch einen schweren Krankheitsverlauf nach sich ziehen.
Die Auffrischungsimpfungen können bei Haus-, Fach- und Betriebsärzten vorgenommen werden, sie bleiben für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin kostenfrei.