Es ist für viele Menschen die wohl größte Investition, die sie in ihrem Leben machen werden: Sie erfüllen sich den Traum vom Eigenheim und bauen ein Haus. Allerdings ist der Hausbau auf keinen Fall zu unterschätzen. Viele bürokratische Hürden und Vorschriften können durchaus abschreckend wirken. Dennoch ist der Bau meist eine gute Entscheidung, da ein Haus nicht nur Wohnraum bietet, sondern auch eine gute Möglichkeit ist, sein Geld anzulegen. Welche Hürden es jedoch im Vorfeld zu meistern gilt, haben wir an dieser Stelle zusammengefasst.
Baufinanzierung: Finanziellen Rahmen setzen
Bevor der Bau überhaupt beginnen kann und sogar noch vor dem Kauf des Grundstücks sollten Bauherren sich einen finanziellen Rahmen abstecken. Wichtig dabei ist, wie groß, das Eigenkapital ist. Anhand dessen lässt sich nämlich der finanzielle Spielraum bestimmen. Am Ende sollte das Eigenkapital mindestens 25 Prozent, besser aber 33 Prozent des gesamten Hausbaus ausmachen.
Der Rest wird üblicherweise über einen Kredit der Bank finanziert. Der Hauspreis inklusive Grundstück setzt sich schließlich so zusammen:
- Eigenkapital
- Grundstückspreis
- Grunderwerbssteuer
- Kosten für die Baugenehmigung
- Notarkosten
- Material und Arbeitskosten oder Kosten für das Bauunternehmen
- Evtl. Maklerprovision
- Kosten für den Grundbucheintrag
- Erschließung des Grundstücks
- Vermessung
- Kreditkosten
Grundsätzlich sollte immer ein großzügiger finanzieller Puffer mit eingeplant werden. In Deutschland kann ein Neubau mit Grundstück schon mehrere hundert Tausend Euro verschlingen. Dabei ist der genaue Preis abhängig von der Lage, der Größe und der Art der Immobilie.
Kaufvertrag fürs Grundstück
Wenn der finanzielle Rahmen gesteckt ist, können sich Bauherren auf die Suche nach geeigneten Grundstücken machen. Hier spielt natürlich zuerst der Preis eine Rolle. Zur preislichen Orientierung lässt sich hierzu der Bodenrichtwert für Wuppertal heranziehen. So lassen sich bereits grobe finanzielle Planungen anstellen, allerdings handelt es sich nur um einen unverbindlichen Wert.
Ist ein passendes Grundstück gefunden, ist es wichtig, dass vor dem Kauf ein Bodengutachten eingeholt wird. So wird sichergestellt, dass kein schwer oder gar nicht bebaubares Grundstück erworben wird.
Außerdem sollte vorher beim Grundbuchamt ein Grundbuchauszug eingeholt werden. So kann verhindert werden, dass bestehende Wohnrechte oder Grundschulden nicht mit dem Kauf übernommen werden.
Es folgt der Kaufvertrag des Grundstücks, der vom Notar aufgesetzt werden muss.
Bauvorbescheid, um Fragen im Vorfeld zu klären
Um wichtige Daten vor dem Baubeginn rechtlich abzusichern, können Bauherren sogenannte Bauvoranfragen an die zuständige Dienststelle richten, die im folgenden Bauantrag endgültig genehmigt werden müssen. Es ist also eine Art kleines Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben. Vorbescheide sind in Nordrhein-Westfalen bis zu drei Jahre gültig. Diese Frist kann mittels schriftlichen Antrags um ein Jahr verlängert werden.
Bauvertrag mit Bauträger schließen
Der Bauträger ist für den Bau des Hauses zuständig. Anders als beim Kauf des Grundstücks ist das Einschalten eines Notars hier nicht notwendig, da es keine Formvorschrift gibt. Wichtig beim Abschluss ist, dass im Vertrag eine fünfjährige Gewährleistung festgehalten wird. Die Zahlungen werden nach Baufortschritt gestaffelt. Im Vertrag sollte genau beschrieben sein, was der Bauträger liefert, um später mögliche Uneinigkeiten zu vermeiden.
Eigentlichen Bauantrag stellen vor dem ersten Spatenstich
Bevor es dann endlich mit dem Bau beginnen kann – der Bauvertrag ist geschlossen und das Grundstück gekauft – müssen der Architekt oder der Bauunternehmer einen Bauantrag stellen. Dazu werden alle Pläne, Angaben und bisherigen Berechnungen beim zuständigen Amt eingereicht.
Möglicherweise gibt es für das Grundstück einen Bebauungsplan, der eingehalten werden muss, dann wird die Einhaltung im Rahmen des Bauantrags kontrolliert. Eine andere Möglichkeit ist der Bauantrag im Freistellungsverfahren. Das spart Zeit und Geld, allerdings muss der Verfasser des Bauentwurfs dann darauf achten, dass geltende Vorgaben eingehalten werden.
Bauherren sollten sich schon relativ früh um den Bauantrag kümmern, denn es können mitunter mehrere Monate ins Land gehen, bis die Genehmigung für den Bau endlich vorliegt.
Im Anschluss kann das Grundstück freigemacht werden. Es werden durch den Bauherren Baustrom und -Wasser sowie eine Stromversorgung für die Baustelle beantragt. Daneben sollten notwendige Verkehrsvorkehrungen für die Baumfirma getroffen werden. Es lohnt sich im Vorfeld das Grundstück mit der Baufirma zu begehen.
Notwendige Versicherungen beim Hausbau
Die wichtigste Versicherung für den Bau und das Haus später ist wohl die Gebäudeversicherung. Meist zumindest die Rohbauphase bei einigen Anbietern bereits mit abgedeckt.
Daneben sind folgende Versicherungen für das Bauvorhaben wichtig:
- Feuerrohbauversicherung: Diese Versicherung zahlt nicht nur bei Bränden während der Bauphase, sondern auch bei Blitzschlag oder Explosionen.
- Bauleistungsversicherung: Unvorhersehbare Schäden während der Bauzeit werden hiermit abgedeckt.
- Bauherrenhaftpflichtversicherung: Dieser Schutz sichert Bauherren gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche ab.
Während der Bauphase
Endlich geht es los. Leitungen werden gelegt, der Rohbau aufgestellt und so weiter. Die einzelnen Schritte sollten stets von einem Gutachter abgenommen werden. Der kostet zwar Geld, kann jedoch später möglicherweise eine große Ersparnis bieten, da mögliche Fehler früh erkannt und ausgebessert werden können.
Vor dem Einzug
Vor dem Einzug findet die letzte Begehung durch Bauherren, Gutachter und durch den Schornsteinfeger statt. Dabei wird überprüft, ob alles den Plänen und der Norm entspricht. Als letzter Behördengang vor dem Einzug folgt die Nutzungsanzeige beim Bauamt.
Es fällt beim Bau also eine ganze Menge Bürokratie an. Dennoch lohnt sich ein Neubau, denn man bekommt ein neues Haus, das man weitestgehend nach den eigenen Vorstellungen gestalten kann. Wuppertal bietet eine Vielzahl an tollen Möglichkeiten, vor allem für junge Familien.