Aktuell schnellen die Temperaturen rasant nach oben. Viele sehnen sich nach einer Abkühlung in kühlem Nass. Das ist in diesem Sommer teilweise nur eingeschränkt möglich, weil die Corona-Pandemie auch die Freibäder fest im Griff hat. Der Zugang zu ihnen ist entweder gar nicht oder nur eingeschränkt möglich. Deshalb wird es, da ist die Bundespolizei sicher, Menschen geben, die sich nach einer Alternative umschauen und vielleicht von Eisenbahnbrücken in Flüsse oder Kanäle in unserem Land springen.
Das ist nicht nur lebensgefährlich, sondern auch verboten. Gerade beim Sprung von Eisenbahnbrücken kann der Aufenthalt in den Gleisanlagen auf der Brücke tödlich sein. Moderne Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung erst sehr spät wahrgenommen werden.
Tödliche Spannung
Zusätzlich entsteht beim Klettern auf Brückenträgern, Masten und Schutzeinrichtungen eine lebensgefährliche Nähe zum Oberleitungsnetz der Eisenbahn. Das steht unter einer Spannung von 15.000 Volt. Dabei muss man die Oberleitung nicht einmal berühren, bevor ein Lichtbogen überspringen kann.
Beim Sprung von der Brücke ins kühle Nass werden zudem oft Gegenstände übersehen, die im Wasser, gerade im Bereich von Brücken treiben. Auch dadurch können tödliche Verletzungen entstehen.
Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren
Die Bundespolizei weist daraufhin hin, dass, wenn Züge auf Grund von Personen im Gleisbereich eine Schnellbremsung einleiten müssen, der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllt sein kann. Und den bedroht das Gesetz mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein unbefugter Aufenthalt im Gleisbereich zieht ein Bußgeld von 25 bis 900 Euro nach sich.
Deshalb appelliert die Bundespolizei: „Bitte suchen Sie sich nur zugelassenen Badestellen an Flüssen, Kanälen und Badeseen aus und schützen Sie sich durch ein verantwortungsvolles Verhalten.“
- Sicherheitstipps in offenen Gewässern findet ihr hier.