Wie der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) heute bestätigte, gilt ab sofort eine Corona-Testpflicht für alle Urlaubsrückkehrer am eigenen Arbeitsplatz.
Konkret bedeutet das: Wer nach dem 1. Juli fünf Tage oder länger im Urlaub oder aus sonstigem Grund nicht am Arbeitsplatz erschienen ist, muss danach am ersten Tag der Rückkehr einen negativen Schnelltest vorweisen.
Inwieweit die Schnelltests zur Verfügung gestellt werden, ist uns bisher nicht bekannt.