Ein „Häuschen“ auf dem Süd-Balkon – vielleicht gar nicht so unpraktisch, zumindest im Sommer. In diesem Fall aber handelt es sich um die Rückseite des im Bau befindlichen Hauses Friedrich-Ebert-Straße 39. Und der Balkon muss erst noch gegossen werden. Es ist also das unvermeidliche Baustellen-Örtchen.
Das „Dixi-Klo“ ist auf deutschen Baustellen gemäß § 48 der Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben. „Auf jeder Baustelle oder in deren Nähe muss mindestens eine abschließbare Toilette zur Verfügung stehen“, heißt es da.
Dass sie nicht in luftiger Höhe stehen darf, steht in der Verordnung nicht. Immerhin verhindert das die unbefugte Benutzung des stillen Örtchens zusätzlich zum Schloss. Auf der anderen Seite ist so auch von weitem sichtbar, wer dort ein- und ausgeht …