Bereits im Jahr 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der Suizidbeihilfe gekippt:
Das oberste Gericht in Karlsruhe hatte geurteilt, das Verbot geschäftsmäßiger Beihilfe zum Suizid sei verfassungswidrig, da es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gäbe und somit auch das Recht, sich dabei Hilfe zu holen.
Der Deutsche Ärztetag reagierte auf das Urteil und hob im Frühjahr 2021 das zehn Jahre zuvor eingeführte Verbot zur Suizidbeihilfe auf.
Ab sofort ist jetzt auch in den Einrichtungen der Diakonie in Wuppertal ein assistierter Suizid möglich. Wer also schwer erkrankt ist, qualvoll leidet und gerne sterben will, bekommt nun Hilfe von Ärztinnen und Ärzten oder Vereinen, die für ihr Handeln keine rechtlichen Konsequenzen fürchten müssen.
Dies hat der Aufsichtrat der Diakonie Wuppertal nach langen und intensiven Gesprächen für seine Standorte beschlossen. Es gelten jedoch strenge Voraussetzungen für Menschen, die sich für den assistierten Suizid entscheiden, der Entschluss aus dem Leben zu gehen, muss auf jeden Fall freiwillig und selbständig getroffen werden.
Zwar dürfen Ärztinnen, Ärzte sowie Sterbehilfevereine die tödlichen Mittel beschaffen, diese müssen die sterbewilligen Patienten jedoch selber einnehmen.
Der Direktor der Diakonie geht davon aus, dass die Sterbehilfe nur in seltenen Ausnahmefällen gewählt wird, da die Durchführung eines assistierten Suizids immer noch schwierig ist. Die Medikamente, die den sicheren Tod herbeiführen und in anderen Ländern, wie zum Beispiel der Schweiz, bereits erprobt sind, sind in Deutschland noch gar nicht zugelassen.
Und auch die Frage, wie überprüft werden kann, ob der Sterbewunsch wirklich selbstbestimmt ist, ist noch offen. Eine angepasste Gesetzgebung zu diesem Thema dürfte den neu gewählten Bundestag in der laufenden Legislaturperiode beschäftigen.