Ab Montag (2. November) gelten auch in Wuppertal die neuen beim Corona-Gipfel in Berlin am 28. Oktober verabredeten Abstands- und Hygienevorschriften. Die sind in der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 30. Oktober festgelegt.
Hier die wichtigsten Regelungen:
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Es dürfen sich nur noch Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten treffen, maximal bis 10 Personen. (Beispiel: Drei Freundinnen oder Freunde aus unterschiedlichen Haushalten dürfen sich also NICHT mehr treffen, zwei Familien mit jeweils zwei eigenen Kindern aber wohl.)
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Fast ausnahmslos wird das Tragen eines Mund-Nasenschutzes in der Öffentlichkeit vorgeschrieben.
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Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind bis zum 30. November 2020 unzulässig.
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Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.
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Zoologische Gärten und Tierparks dürfen bis zum 30. November 2020 für Besucherinnen und Besucher nicht geöffnet werden.
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Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 untersagt.
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Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, die nach dem 29. Oktober 2020 angetreten worden sind, sind bis zum 30. November 2020 untersagt.
Die komplette Verordnung findet ihr hier.