In manchen Citylagen ist es ja offensichtlich: Wuppertal hat zu viele Spielhallen zugelassen. Das wurde auch auch in einem am Freitag (25. Oktober) veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster festgestellt.
Der Glücksspielstaatsvertrag schreibt in seiner aktuelle Fassung vor, dass Spielhallen mindestens 350 Meter auseinander liegen müssen. Das wird in Wuppertal nicht immer eingehalten – beispielsweise auf der Berliner Straße in Oberbarmen, wo zwei Spielhallen nur 210 Meter voneinander entfernt sind. Dass bislang beide betrieben werden dürfen, liegt daran, dass die Stadtverwaltung sogenannte „Härtefallerlaubnisse“ erteilt hat.
Das Gericht ist aber der Auffassung, dass dies nicht erlaubt ist. Die Stadt müsse vielmehr auswählen, welche Spielhalle bestehen bleiben darf und welche nicht. Eine Revision gegen das Urteil ist nicht zulässig. Lediglich eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht steht der Stadt jetzt noch offen.