Aus den Erfahrungen mit dem neuen Denkmalschutzgesetz bei der Sanierung der Elberfelder Innenstadt will die Verwaltung für die Neugestaltung in Barmen lernen. Im Werth soll die Umsetzbarkeit der Planung vor Veröffentlichung der Ausschreibung überprüft und der Umfang der notwendigen archäologischen Arbeiten vorab besser abgeschätzt werden.
Das Verkehrsressort wird in enger Abstimmung mit dem Denkmalschutz vorab sogenannte „Suchschachtungen“ beauftragen. Durch sie soll punktuell festgestellt werden, wie exakt die vorhandenen historischen „Urkarten“ der 1730er und 1830er Jahre die tatsächliche Lage der alten Bebauung darstellen und in welchem Umfang sich diese tatsächlich noch im Boden befindet. Durch diesen Erkenntnisgewinn soll dann für den gesamten Werth abgeschätzt werden, wo sich Bodendenkmäler befinden und wie diese bei der Umgestaltung des Werth berücksichtigt werden müssen.
Zusätzliche Kosten: mindestens 1,5 Millionen Euro
Die Konsequenzen des neuen Gesetzes sind weitreichend: Auf Basis der Erfahrungen in Elberfeld, sind nach aktuellem Kenntnisstand etwa 300 Arbeitstage für die archäologische Baubegleitung im Falle entsprechender Funde zur Dokumentation zu veranschlagen. Die zusätzlichen Kosten summieren sich auf mindestens 1,5 Millionen Euro bei sieben Millionen Euro Gesamtkosten.
Förderzeitraum bis Ende 2026 bleibt haltbar
Sollten an kritischen Punkten historische Strukturen gefunden werden, die erhalten werden müssen, könnte dies sogar die Umsetzung der Pläne in Frage stellen. Denn der Sieger-Entwurf für den Werth („Kultur-Teppich Barmen“) sieht neben 8.000 Quadratmetern neuem Natursteinpflaster auch 39 hohe Leuchtmasten und sechs Bäume vor, die Platz im Boden benötigen.
Die Planungen sollen daher vor Sanierungsbeginn mit den Ergebnissen der Suchschachtungen abgeglichen werden. Ein Baubeginn noch 2023 ist dadurch ausgeschlossen. Planung und Ausschreibung können anschließend für das Jahr 2024 auf den Weg gebracht werden. Bei den Arbeiten selbst und der Dokumentation möglicher Bodendenkmäler sollen alle Beschleunigungsmöglichkeiten durch parallele Baustellen genutzt werden, um so die Zeitschiene der Sanierung im Rahmen des Förderzeitraums – ausgehend von einer dreijährigen Bauzeit – bis Ende 2026 halten zu können.
Arbeiten deutlich effektiver abwickeln
Verkehrsdezernent Frank Meyer hat am gestrigen Donnerstag (1. Juni) die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen über das Vorgehen informiert. Er erklärte: „Durch die gestiegenen Denkmalschutz-Auflagen werden auch am Werth Mehraufwand und Verzögerungen unvermeidbar sein. Aber wir sind zuversichtlich, dass wir mit dem Instrument der Suchschachtungen die Folgen besser abschätzen und damit die Bauarbeiten auch deutlich stringenter und effektiver abwickeln können, als das in Elberfeld möglich war, wo uns die Gesetzesänderung ja mitten in der bereits laufenden Ausschreibung ereilt hat.“