Seit dem gestrigen Donnerstag (29. Dezember) dürfen offiziell Feuerwerkskörper verkauft werden – und schon gibt es erste Schadensmeldungen. Am Mittwochabend ist in Bergfelde im Landkreis Oberhavel ein Supermarkt niedergebrannt, vermutlich war das Feuer durch Böller verursacht worden, die vor dem Gebäude gezündet wurden. Am selben Abend wurde ein 25-Jähriger in Heiligenhafen nahe Lübeck bei einer Explosion von Feuerwerkskörpern in seiner Wohnung verletzt.
Nach zwei Jahren Böllerverbot freuen sich viele Menschen auf Silvester mit Feuerwerk, wie die guten Verkaufszahlen zeigen. Um aber die Sicherheit zu gewährleisten, sollte Folgendes beachtet werden:
- Verwendet ausschließlich von der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) oder anderen offiziellen europäischen Stellen geprüfte und zugelassene Produkte mit CE-Siegel. Bei eingeschmuggeltem Feuerwerk ohne Siegel drohten empfindliche Geldstrafen!
- Bei Knallkörpern für den deutschen Markt ist die Menge an Schwarzpulver stark begrenzt, sodass es, wenn Böller versehentlich in der Hand gezündet werden, „nur“ zu leichten Verbrennungen kommt. Die hierzulande verbotenen Blitzknallkörper aus Osteuropa können vorzeitig explodieren und gefährliche Verletzungen verursachen – bis zum Verlust von Fingern.
- Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist vom 29. bis 31. Dezember erlaubt. Sie dürfen nur an Erwachsene verkauft werden. Hierzu gehören Raketen, Fontänen, Batterien, Verbundfeuerwerke, Römische Lichter und Knaller. Das Prüfsiegel ist an einer vierstelligen Nummer plus F2 plus einer fortlaufenden Nummer wie beispielsweise 0589-F2-1234 zu erkennen – wobei die 0589 für die Prüfung durch die BAM steht.
- Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sind nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1, also Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen und Knallbonbons zugelassen. Auch bei diesen harmloseren Knallern sollten Kinder beaufsichtigt werden, achten Sie hier ebenfalls auf das entsprechende Prüfsiegel.
- Das BAM empfiehlt bei Raketen einen Sicherheitsabstand von acht Metern, bei kleineren Krachern mindestens einen Meter. Raketen stehen zudem stabiler, wenn sie nicht nur in einer Sektflasche stecken, sondern diese in einem Getränkekasten steht. Grundsätzlich Knaller nicht in der Hand zünden, sonst droht der Verlust von Gliedmaßen. Böller der Kategorie F2 nur im Freien verwenden!
- Für F2-Feuerwerkskörper gilt zudem eine strikte „Knallzeit“: Sie dürfen nur am Silvester- und Neujahrstag abgebrannt werden.
- Böllern in der Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern und Tankstellen ist grundsätzlich nicht erlaubt.
- Blindgänger, die nicht explodiert sind, unbedingt liegenlassen.
Verschließen Sie vor Silvester rechtzeitig Fenster, Dachluken, Balkontüren sowie Garagentore und entfernen Sie brennbare Gegenstände vom Balkon. Für den Notfall Löschmittel wie einen Eimer Wasser oder besser einen Feuerlöscher bereithalten.
Beim Abbrennen von Tischfeuerwerk bedenken, dass Silvesterdekoration oft leicht entflammbar ist.