Am gestrigen Donnerstag (12. September) hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt Köln wegen Diesel-Fahrverboten geurteilt. Die soll es zunächst noch nicht geben – zumindest nicht großflächig. Das Urteil ist auch wegweisend für die Klage der DUH gegen die Stadt Wuppertal.
Köln muss vier besonders belastete Straßen sperren
Das Gericht stellte aber fest, dass in Köln Dieselfahrverbote für vier besonders stark belastete Straßen in den Luft-Reinhalteplan aufgenommen werden müssen. Nach Ansicht des Gerichts könnte das unter Umständen ausreichen, um die Grenzwerte zumindest im Jahr 2020 einzuhalten. Im Übrigen setzt das OVG auf Gespräche, in denen auf außergerichtliche Einigungen hingearbeitet werden soll. Die werden mindestens bis Anfang November andauern. Bevor es da Ergebnisse gibt, will das OVG keine neuen Prozesse starten. Für die Klage gegen Wuppertal gibt es bislang auch keinen Verhandlungstermin.
Wuppertals OB als oberster Klimaschützer
Übrigens kann Wuppertals Oberbürgermeister Andreas Mucke auch als oberster Klimaschützer unserer Stadt gelten. So oft wie möglich fährt er mit dem Rad oder mit Bus und Bahn zu Terminen oder geht zu Fuß. Weil sich Autofahrten und ganz gelegentliche Flugreisen aber nicht immer vermeiden lassen, kompensiert er die entstandenen Klimagas-Emissionen durch den Kauf von Emissionszertifikaten, mit denen dieselbe Emissionsmenge in Klimaschutzprojekten ausgeglichen wird. Die bezahlt Mucke aus seinem privaten Geldbeutel.