Unglaublich, aber wahr: Am gestrigen Mittwoch, dem 29. Dezember, war ein 27 Jahre alter Mann auf der A 535 in Richtung Wuppertal in einem getunten Mercedes AMG mit einer Geschwindigkeit von sage und schreibe 193 Kilometern pro Stunde unterwegs. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Autobahnabschnitt beträgt 100 km/h, der „Rennfahrer“ wurde also mit fast doppeltem Tempo geblitzt.
Zur großen Überraschung besitzt der 27-Jährige zudem keinen Führerschein, der war ihm nämlich bereits entzogen worden. Nun bekommen sowohl der Raser selbst als auch der Halter des Mercedes AMG eine saftige Anzeige: Der Bußgeldkatalog sieht für den Geschwindigkeitsverstoß jedenfalls schon mindestens 700 Euro plus zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei vor.
Beamte der Düsseldorfer Autobahnpolizei hatten den jungen Mann mit einem speziell ausgerüsteten Fahrzeug gefilmt und den Geschwindigkeitsverstoß beim Nachfahren dokumentiert. Sie hielten den Mercedes daraufhin an und mussten feststellen, dass dem Nachwuchs-Schumi außer Verstand auch das wichtigste Dokument zum Führen eines Fahrzeuges fehlte. „Der 27-Jährige wollte sich durch Nennung der falschen Personalien aus der Affäre ziehen. Wie sich schnell herausstelle, war er kein unbeschriebenes Blatt“, so der Verkehrsdienst der Autobahnpolizei.
Im einheitlichen Bußgeldkatalog Deutschlands sind die unterschiedlichen Strafen für verschiedene Delikte innerhalb des Straßenverkehrs genau aufgelistet. Jede Verkehrsordnungswidrigkeit wird mit einer Regelbuße geahndet, die aber im Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann. Nach dem Bußgeldkatalog kann für Wiederholungstäter generell ein härteres Strafmaß anfallen, als bei einem Erstverstoß – der kleine Ausflug könnte den Mann demnach teuer zu stehen kommen.
Fast doppelt so schnell gefahren – das wird teuer …
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