Feuerwehreinsätze sollen künftig in besonderen Fällen kostenpflichtig sein. So bei einem Fehlalarm oder bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Auslösung. Die Abgabenordnung wird derzeit neu geregelt. Dabei soll die Feuerwehr grundsätzlich mehr Möglichkeiten erhalten, sich die Kosten von Einsätzen zurückzuholen.
Zum Beispiel beim Brand in einem Betrieb: Müssen hier spezielle Löschmittel eingesetzt werden, muss dafür der Betrieb aufkommen. Wie hoch die Kosten genau genau ausfallen werden, hängt davon ab, wie aufwändig der Einsatz war. Wer bewusst einen Fehlalarm auslöst, wird mit 1.000 Euro für einen Löschzug zur Kasse gebeten.
Noch ist die entsprechende Abgabenordnung nicht in Kraft. Der Stadtrat muss sie erst noch beschließen.