Die Flutkatastrophe im Juli dieses Jahres hat auch in Wuppertal viele Gebäude beschädigt oder zerstört. Um den Wiederaufbau zu ermöglichen, stellen Land und Bund für Nordrhein-Westfalen 12,3 Milliarden Euro zur Verfügung – die Antragstellung für die Aufbauhilfe kann ab sofort erfolgen, so die Stadt in einer Pressemeldung vom heutigen Tage.
Sowohl private Haushalte als auch betroffene Unternehmen der Wohnungswirtschaft können Aufbauhilfen beantragen: Zum Beispiel bei Sachschäden an Gebäuden, Wegen, Garagen oder Hausrat. Im Falle von Unternehmen der Wohnungswirtschaft oder bei privaten Vermieterinnen und Vermietern können auch Mietausfälle bzw. die Verringerung von Mieteinnahmen erstattet werden.
Die erforderlichen Informationen zur Beantragung und die Anträge finden sich im Internet beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW:
www.mhkbg.nrw/wiederaufbau-finanzielles
Allerdings kann die Stadt nur eine Erstberatung leisten! Sind eine intensivere Betreuung und die Klärung von Einzelfragen notwendig, wird an entsprechende Stellen des Landes weitergeleitet.
Eine gesonderte Hilfe für die betroffenen Unternehmen gibt es an anderer Stelle:
Für Unternehmen war die Bergische Industrie- und Handelskammer in den vergangenen Wochen intensiv in die Ausarbeitung der Förderbedingungen einbezogen. Die IHK wird nun ihre Mitgliedsunternehmen bei allen Fragen rund um die Antragstellung über ihre Hotline unter der Nummer 0202 – 2490 555 und per Mail unter der Adresse aufbauhilfe(at)bergische.ihk.de beraten.